Es geht um Fahten über die naheliegenden Grenzen zu den Niederlanden und Belgien. Mit zugelassenen Papieren kennen sich die Behörden in den anderen Ländern aus. Nur mit Versicherungskennzeichen und dann nur deutschsprachige Versicherungsunterlagen führt bei Kontrollen heufig zu Mißverständnissen und nicht immer ist fremdsprachliche Unterstützung vor Ort, was schon mal zu Zwangspausen auf Polizeistationen geführt hat.
Der zweite Grund ist, das der Vater meiner Nichte Niederländer ist. Er wollte sich den Roller gerne mal ausleihen wenn er hier ist. Da für Roller dieser Klasse in den Niederlanden keine Helmpflicht und keine Führerscheinpflicht beseteht und die auch dort offiziell auf Fahradwegen fahren dürfen, steht zu befürchten, das er aus reiner Gewohnheit hier ungewollt mit den Gesetz in Konflikt kommt. Wenn er sieht, das es sich um ein zugelassenes Fahrzeug handelt, hoffe ich, das er an Helm, Papiere etc. denkt (so als Merkhilfe).