Oh, ein Korinthenkack- und Rechthabereiwettbewerb? Nun gut, eine Runde noch - des Spaßes halberMarty_RT hat geschrieben: ↑Mi 16. Mai 2018, 23:02…
Als Ingenieur und Erbsenzähler muss ich hier leider korrigierend einschreiten.
Laut EU-Richtlinie 75/443/EWGUnd das wird geprüft bei 40 km/h , 80 km/h sowie 120 km/h....muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen : 0 < V1 - V2 < V2/10 + 4 km/h .
Die EU-Richtlinie 75/443/EWG (verabschiedet vom Rat) ist bei Krafträderen nur bedingt anzuwenden, da für Krafträder bereits Richtlinie 2000/7/EG (verabschiedet vom Europäischen Parlament und Rat) zur Anwendung kommt (präzisiert für Krafträder).
Dann erkäre mir doch mal bitte den Unterschied von den angezeigten 56km/h - 10% den Unterschied zu Deiner zitierten Formel: „0,10*V2“ (mit V2 = 56km/h)? Das ich dann eine „kaufmännische Rundung“ in einer Formel vor dem Endergebnis (ich wollte nur vereinfachen, da ich keinen digitalen Tacho habe, der Bruchteile eines Stundenkilometers anzeigt) angewendet habe, darfst Du (als Ingenieur und Erbsenzähler) gerne in der Antwort „ausweiden“. (Das macht genau die 1km/h Differenz unserer Ergebnisse vor Addition [bei mir Subtraktion] der 4 km/h aus).
Hinzu kommt, das nach den Abschnitten 2.3.1 bis 2.3.6 der Richtlinie 2000/7/EG für Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge auch folgende Formel gültig ist: 0 <= (V1 - V2) <= 0,1 * V2 + 8 km/h . D. h. die angezeigte Geschwindigkeit dürfte theoretisch noch weitere 4km/h abweichen, dann wären wir bei Deiner (präziseren) Rechnung bei tatsächlichen 43km/h (bei mir durch die [in Formeln während der Rechnung nicht zulässige Rundung] 42km/h).
Daher hoffe ich - für genauere Tachoanzeigen - das diese Formel nicht mehr zur Anwendung kommt (ich habe aber nichts gefunden, was darauf hindeutet, das sie nicht mehr gilt). Daraus folgt: Krafträder und Dreiräder dürfen mit noch ungenaueren Tachos verkauft werden, als alles mit Vier- und mehr Rädern auf europäischen Straßen.