Gute Frage. Wie und warum gerade 6 km/h festgelegt wurden, weiß ich nicht. Möglicherweise der Durchschnitt der machbaren Gehgeschwindigkeit eines Fußgängers im durchschnittlichen Alter bei voller Gesundheit und ohne Rollator oder Krückstock innerhalb einer Stunde.Monello hat geschrieben:Frage zwischendurch. Woher kommen eigentlich diese 6km/h? Warum nicht 5 oder 7?
CITYFLOH 500 ?
- Ganter Ingo™
- Beiträge: 2589
- Registriert: Fr 23. Sep 2011, 11:59
- Roller: Revoluzzer 2.0 PLUS 45 km/h
- PLZ: 48145
- Wohnort: Münster, Mauritz-West
- Tätigkeit: Revoluzzer-Rentner
- Kontaktdaten:
Re: CITYFLOH 500 ?
Gruß vom Ganter Ingo™ - Ingo Gänsfuß
Revoluzzer Plus 2.0 PLUS - Baujahr 2017 - 45 km/h - Akku Lithium 30 Ah
Akku Lithium 20 Ah
Revoluzzer Plus 2.0 PLUS - Baujahr 2017 - 45 km/h - Akku Lithium 30 Ah
Akku Lithium 20 Ah
- Harry
- Beiträge: 2118
- Registriert: Di 21. Jun 2011, 21:08
- Roller: Citycoco LM-SC14 / Shansu e-Trike CP-7
- PLZ: 49479
- Wohnort: Ibbenbüren
- Kontaktdaten:
Re: CITYFLOH 500 ?
Hallo,
es könnte aber mit den 6 km/h auch aus den Zeiten mit einem oder zwei echten PS herrühren. Pferdegespanne mit Zugwagen haben in normalem Schritt diese Geschwindigkeit.
es könnte aber mit den 6 km/h auch aus den Zeiten mit einem oder zwei echten PS herrühren. Pferdegespanne mit Zugwagen haben in normalem Schritt diese Geschwindigkeit.
Gruß Harry
- Ganter Ingo™
- Beiträge: 2589
- Registriert: Fr 23. Sep 2011, 11:59
- Roller: Revoluzzer 2.0 PLUS 45 km/h
- PLZ: 48145
- Wohnort: Münster, Mauritz-West
- Tätigkeit: Revoluzzer-Rentner
- Kontaktdaten:
Re: CITYFLOH 500 ?
Auch eine sehr gute Überlegung, Harry.
Harry, an Dich mal eine Frage: Deiner Signatur entnehme ich, dass Du nicht nur den BT 250 hast, sondern auch den Ferdinand II von Tante Paula. Mit welchem Teil bist Du im Gesamtergebnis zufriedener?
Harry, an Dich mal eine Frage: Deiner Signatur entnehme ich, dass Du nicht nur den BT 250 hast, sondern auch den Ferdinand II von Tante Paula. Mit welchem Teil bist Du im Gesamtergebnis zufriedener?
Gruß vom Ganter Ingo™ - Ingo Gänsfuß
Revoluzzer Plus 2.0 PLUS - Baujahr 2017 - 45 km/h - Akku Lithium 30 Ah
Akku Lithium 20 Ah
Revoluzzer Plus 2.0 PLUS - Baujahr 2017 - 45 km/h - Akku Lithium 30 Ah
Akku Lithium 20 Ah
- Harry
- Beiträge: 2118
- Registriert: Di 21. Jun 2011, 21:08
- Roller: Citycoco LM-SC14 / Shansu e-Trike CP-7
- PLZ: 49479
- Wohnort: Ibbenbüren
- Kontaktdaten:
Re: CITYFLOH 500 ?
Hallo Ingo,
TP ist in der Konstruktion stabiler und die Gleitlager präziser gebaut. Die Geradeausfahrt ist auch besser und natürlich der Freilauf ist ein großes Plus. Die Einstellmöglichkeiten der Scheibenbremsen, Akkuzustandsanzeige, Ständer, Akkustecker und Motorlage sind jedoch schlechter als beim BT-250. Ein Tacho hat der Ferdinand II auch nicht.
Ich persönlich fahre lieber mit dem Bt-250.
TP ist in der Konstruktion stabiler und die Gleitlager präziser gebaut. Die Geradeausfahrt ist auch besser und natürlich der Freilauf ist ein großes Plus. Die Einstellmöglichkeiten der Scheibenbremsen, Akkuzustandsanzeige, Ständer, Akkustecker und Motorlage sind jedoch schlechter als beim BT-250. Ein Tacho hat der Ferdinand II auch nicht.
Ich persönlich fahre lieber mit dem Bt-250.
Gruß Harry
Re: CITYFLOH 500 ?
Interessant, so genau wusste ich das noch nicht.Ganter Ingo hat geschrieben:Also das geht schon mal grundsätzlich nicht. Radfahrer haben die Radfahrerfurt zu nutzen und nicht die Fußgängerfurt. Ja, ja, so heißt das im Amtsdeutsch. Schadensersatzanspruch gegen den/die Radfahrer/in? Aber klar doch. Allerdings sieht die deutsche Rechtssprechung hier eine Mithaftung des Halters des motorisierten Fahrzeuges vor, die es aufgrund des Motors gegenüber dem Fahrrad ein höhere Betriebsgefahr darstellt. Der Mithaftungsanteil der höheren Betriebsgefahr wird im Allgemeinen an deutschen Gerichten mit 25 % bewertet.
Das leuchtet ein. Wer mit dem Auto steht ist i.d.R. unschuldig, es sei denn, er parkt auf der Autobahn.Ein kurioses, weil bis dato nie geschehen, aber auch meiner Meinung nach richtiges Urteil sprach 1987 einmal ein in der Gerichts- und Anwaltszene bekannter Richter bei dem OLG (Oberlandesgericht) Hamm/Westfalen: Er war der Auffassung, dass ein Radfahrer, der verbotswidrig den Fußweg benutzt und dieses dann auch noch in entgegengesetzter Richtung quasi ein doppeltes Verschulden trägt und somit die Betriebsgefahr des Autos voll hinter das grob fahrlässige Verhalten des Radfahrers zurück tritt.
Das ist in deinen Beiträgen irgendwie durchgeschimmert. - Ergänzung: nicht, dass du die Strassen unsicher machst, sondern dass du Ahnung von Schadensfällen hast.Falls jetzt die Frage kommen sollte, woher ich das weiß: Von meinen im Innendienst einer deutschen Versicherung verbrachten 42 Jahre habe ich 24 Jahre in der KFZ-Schadenabteilung gearbeitet. Beruflich bin ich daher genauso "vorbelastet", wie Richter und Anwälte, die sich mit Straßenverkehrsrecht zu beschäftigen haben. Aber das gehört seit 9 Monaten der Vergangenheit an, denn nun bin ich Rentner und will nur noch die Straßen unsicher machen, ha, ha.

Zuletzt geändert von EilemitWeile am Fr 1. Jun 2012, 14:36, insgesamt 1-mal geändert.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste