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Re: E-Scooter bei 1,95m Koerpergroesse
Verfasst: Do 22. Nov 2012, 21:14
von Onkel Fritz
Ich würde den Roller zusammen klappen und sicherheitshalber noch eine Schutzhülle drüber ziehen. Dann ist es so wie beim Klapprad, es zählt als Gepäck und nicht als Fahrrad. Schließlich darf ich mein verpacktes Rennrad auch im ICE als Gepäckstück mit nehmen.
Onkel Fritz
Re: E-Scooter bei 1,95m Koerpergroesse
Verfasst: Do 22. Nov 2012, 21:20
von Onkel Fritz
Hallo Tino,
letzte Woche hatte ich drei Mal platt. Zwei mal ein Loch durch die Profilrillen des Reifens und im Schlauch, beim letzten Mal war es ein nicht optimal verklebter Flicken (lag wohl an der Brille). Es ist also so einfach wie beim Fahrrad.
Onkel Fritz
Re: E-Scooter bei 1,95m Koerpergroesse
Verfasst: Sa 9. Mär 2013, 12:02
von Ganter Ingo™
Onkel Fritz hat geschrieben:Schließlich darf ich mein verpacktes Rennrad auch im ICE als Gepäckstück mit nehmen.
Wer nutzt denn ICE? Das ist ein Massentransportmittel mit dem Komfort eines Viehwaggons (siehe auch Billigflieger) zu völlig überteuerten Preisen. Ein Mehrpreis für die Benutzung von ICE ist seitens der Bahn überhaupt nicht gerechtfertigt. Im Gegenteil, die Nutzung müsste billiger sein. Ich empfehle daher die Nutzung von IC und Zügen der Regionalbahnen, egal ob DB oder Privatbahnen. Da gibt es wenigstens schöne große Radabteile und man keinen seinen schweren E-Scooter dort auch barrierefrei von der Bahnsteigkante in den Wagen schieben (außer IC), ohne ihn erst zusammenklappen zu müssen. Das ist bei etwas schweren Modellen wie Revoluzzi und Revoluzzer auch nicht so einfach zu tragen und sonstiges Handgepäck hat man ja auch noch. Drei bis vier Arme sind dann schon notwendig.
