Der Witz ist gut Jung!AndyAndy hat geschrieben: Di 21. Dez 2021, 20:26 Außerdem: die StVZO regelt, was am Fahrzeug angebracht werden darf - nicht im Fahrzeug![]()
Das ganze heiß technisch nicht ohne Grund " Außen am Fahrzeug." und " innen am Fahrzeug".
Der Witz ist gut Jung!AndyAndy hat geschrieben: Di 21. Dez 2021, 20:26 Außerdem: die StVZO regelt, was am Fahrzeug angebracht werden darf - nicht im Fahrzeug![]()
Is klar - als Ausrede kommen linguistische Feinheiten nicht durch. Wollte nur die Abgrenzung zur Rundumleuchte verdeutlichen.
Wenn ich auf der besagten Landstraße im Dunklen plötzlich von einem Pkw überholt werde, der nicht blinkt, denke ich auch an einen Laserstrahl für den Pkw-Fahrer...Lodda53 hat geschrieben: Mi 22. Dez 2021, 11:51 Vieleicht sollte Andy sich einen Laserprojektor auf das Dach montieren , somit kann die 25 beim nachfolgenden Fahrzeug direkt auf die Frontscheibe projektiert werden. Ja und zu dicht auffahren tut den auch keiner mehr.)
korrektur, weder Verboten oder nicht durchgesetzt.HerbyK hat geschrieben: Mi 22. Dez 2021, 06:35 Korregiert mich, wenn ich falsch liege
Es gab im letzten Jahrhundert, als die 3. Bremsleuchte noch nicht üblich war, die Möglichkeit, diese einzeln zu kaufen und von innen hängend anzubringen.
Und :
sie wurde verboten oder hat sich nicht durchgesetzt, da sie bei beschlagener Heckscheibe nach innen blendete. Das wird dir demnächst bei Kälte auch passieren : Auto aussen vereist, okay - kannst du kratzen, wird aber wieder beschlagen... Und dein Atem lässt von innen einen Belag auflaufen.
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