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Re: Das wars mit der THG-Quote?
Verfasst: So 26. Feb 2023, 19:10
von baerli88
Fasemann hat geschrieben: So 26. Feb 2023, 18:23
Einfach noch mal nen anderen Mensch oder Stelle bemühen, ist ja gerade der perfekte Zeitpunkt
Bei uns im Landkreis muss man bei solchen Sachen mittlerweile mit dem Chef der Zulassung Email Verkehr halten. Von daher bleibt mir kein anderer Mensch übrig.
Re: Das wars mit der THG-Quote?
Verfasst: So 26. Feb 2023, 19:11
von baerli88
conny-r hat geschrieben: So 26. Feb 2023, 19:06
Kennzeichenbeleuchtung ca 2 cm unterfüttern, dann kann es so aussehen.
.
Kennz beleuchtet.jpg
.
Aufnahme im beleuchteten Keller.
.
Ich werd ihm jetzt mal Bild 2 zukommen lassen. Das er zumindest sieht das ich eine habe. Mal sehen was dann passiert.
Sein Argument Nummer 2 von wegen das ein kleines Kennzeichen genauso passt ist für mich kein Argument ...
sonst würd es ja nicht freiwillig heißen.
Re: Das wars mit der THG-Quote?
Verfasst: So 26. Feb 2023, 19:57
von Plastikschmelzer
ich würde erst dem Tipp von conny-r folgen und dann Bilder verschicken
Re: Das wars mit der THG-Quote?
Verfasst: Mo 27. Feb 2023, 16:10
von baerli88
Aktueller Stand:
eine nochmalige Durchsicht der Unterlagen ergab Folgendes:
Kleinkrafträder zählen nach der gesetzlichen Definition nicht als "Krafträder". Daher dürfen hier
ausschließlich zweizeilige Kennzeichen (ähnlich wie beim Quad): Größtmaß der Breite: 280 mm,
Höhe: 200 mm zugeteilt werden.
Leichtkraftradkennzeichen und Motorradkennzeichen (Kraftradkennzeichen) sind nicht zulässig.
Ebenfalls dürfen bei Kleinkrafträdern keine E-Kennzeichen zugeteilt werden.
Mit dem Antrag auf freiwillige Zulassung geht die Zuteilung eines allgemeinen Kennzeichens mit
entsprechender Kennzeichenhalterung einher.
Die vorgeschriebene Kennzeichenbeleuchtung muss für ein zweizeiliges Kennzeichen ausreichend
sein. Erforderlich wäre die in der Anlage befindliche Bestätigung einer/s Technischen Prüfstelle (TP)/
Technischen Dienstes (TD).
Auf eine freiwillige Zulassung besteht kein Anspruch.
Laut den Vollzugshinweisen des Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StmB)
sind alle Vorgaben hinsichtlich Kennzeichen und Kennzeichenbeleuchtung sind einzuhalten.
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Heißt das jetzt ich muss meinen Roller vorführen oder??
In der Anlage ist eine Bestätigung zur Vorlage bei der Kfz-Zulassungsstelle dabei...
Re: Das wars mit der THG-Quote?
Verfasst: Mo 27. Feb 2023, 17:34
von Plastikschmelzer
gibt es einen Link zu der Bestätigung/Vorlage?
Re: Das wars mit der THG-Quote?
Verfasst: Mo 27. Feb 2023, 17:42
von Fasemann
Licht am Heck, ich habe im Rücklicht das weiße Feld unten extra noch mit rotem Tesa zugeklebt und nur ein 20 mm Loch frei gelassen.
Re: Das wars mit der THG-Quote?
Verfasst: Mo 27. Feb 2023, 18:04
von rainer*
...Motorradkennzeichen gibt es auch als "SLN" in selbstleuchtend. Da braucht mann keine Kennzeichenbeleuchtung mehr.
Re: Das wars mit der THG-Quote?
Verfasst: Mo 27. Feb 2023, 18:09
von Plastikschmelzer
@Fasemann: und für das rechte Zweirad gab es keine Quote?

da sollten Lenchen und Roooobert dran arbeiten. Fahrrad fahren spart auch CO2

Re: Das wars mit der THG-Quote?
Verfasst: Mo 27. Feb 2023, 18:10
von baerli88
Plastikschmelzer hat geschrieben: Mo 27. Feb 2023, 17:34
gibt es einen Link zu der Bestätigung/Vorlage?
Ja da ist ein Anhang dabei. Ein Formular zum ausdrucken für die KFZ Zulassungsstelle, dass die Halterung und die Kennzeichenbeleuchtung passt.
So ganz blicke ich bei dem beamtendeutsch nicht mehr durch. Sieht es jetzt gut oder schlecht aus mit der Zulassung ^^

Re: Das wars mit der THG-Quote?
Verfasst: Mo 27. Feb 2023, 18:16
von Plastikschmelzer
auf das Formular muss/soll bestimmt ein Stempel von TÜV/DEKRA o.ä. drauf.
Solange Du Deine Beleuchtung nicht umgebaut hast, wird das nichts und die Hälfte der THG-Quote ist mit dem TÜV-Gutachten dann eh weg.
Solltest Dich bei "Rolektro" für die Montage des Kennzeichenhalters, der das Licht "schluckt", bedanken.