anscheinend kennt keiner den unterschied von garantie (freiwillig) und gewährleistung (gesetzlich 2 Jahre)
vg
auf alle fälle
das steckt doch schon in den wort drin: hersteller, ich stelle etwas her, etwas der bäcker ein brot.achim hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 18:06 meines Wissens ist "Hersteller" nicht gleichbedeutend mit "Produzent".
die man nicht kennt oder aus 2 sätzen besteht. also einje wischi waschi geschichte bei den rollern.Stivikivi hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 18:10 Der Hersteller .... Garantie die freiwillig ist und an Bedingungen geknüpft sein kann.
Ein Hersteller muss nix selber produzieren. Sobald er in die EU importiert, wird er rechtlich zum Hersteller, mit allen Rechten und Pflichten. Deshalb sollte man sich gut überlegen, wenn man sich z.B. 5 Heckenschreren in China bestellt und 4 davon im Bekanntenkreis weiter verkauft. Der Hersteller ist für die Produktsicherheit zuständig.achim hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 18:06Hersteller ist, wer ein Produkt in Verkehr bringt, bzw. importiert. So gesehen kann ein "Kistenschieber" tatsächlich "Hersteller" sein.
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