Re: Polizei Kontrollen
Verfasst: Di 4. Aug 2026, 21:51
Routinekontrolle: Fahrzeug zum Tatzeitpunkt versichert, offener Führerschein. Dann bleibt nur noch erloschene Betriebserlaubnis, das ist eine OWI.Wolluminator hat geschrieben: Di 4. Aug 2026, 21:33 War mein Wintermoped und ich hatte nen großen Führerschein, hatte sie entdrosselt und mit 60er Kettenrad. Die Superspezie haben sich nciht hinters Licht führen lassen bzw. die wissen wie es geht,w aren aber auch sehr interessiert und freundlich. Habe es zugegeben, gesagt was ich gemacht habe, wurde dann vermutlich vom Schreibtisch fallengelassen
Wir hatten mal einen "verdeckten Ermittler" hier im Forum der sich für seinen Bachelor "schlau machen" wollte was die Tuningmöglichkeiten angeht. - Ich hatte die Chance genutzt und wollte mich andersrum auch schlau machen. Im Grunde bin ich im Winter genauso unterwegs wie du.
Er wollte mir erst nicht glauben, dass zum "Tatzeitpunkt" nur ein Versicherungsvertrag bestehen muss. Egal ob zeitgleich erloschende BE oder nicht, das reicht um den strafrechtlichen Teil oder eine Sicherstellung zu umgehen, wenn alles zugegeben wird. In einer Routinekontrolle bist du save. - Er hat extra seinen Dozenten gefragt und war selbst erstaunt.
Was sich nicht klären ließ: wer ist für die Überprüfung des ordnungsgemäßen Rückbaus zuständig?
Vielleicht hat das Ordnungsamt deshalb nichts gemacht?
Das soll keine Anleitung sein, bei einem Unfall oder wenn zum Tatzeitpunkt eine Gefährdung durch das Tuning nachgewiesen werden kann, sieht das ganz anders aus. Dann ist Jahrmarkt...