Re: Windschild PUIG Urban
Verfasst: Di 16. Apr 2024, 14:06
Ich habe weder Energie gespart noch weniger Wind abbekommen.
Nur maximale Hässlichkeit.
Nur maximale Hässlichkeit.
Nur nebenbei, weil 's mich interessiert: Wieviel kostet nun das Eintragen lassen genau? Was hast du dafür beim TÜV gezahlt?tbrettinger hat geschrieben: Fr 9. Mai 2025, 12:15 Ich kram den alten Thread mal raus. Ich hatte mir vor etwas über einem Jahr auch ein PUIG Urban auf meinen N-GTS Pro gebaut und eintragen lassen.
Aber ist es nicht bei genauer Betrachtung dann so, dass deine TÜV-Eintragung damit wiederum ungültig wird, weil du eben an diesem Bauteil (den Befestigungen der Windschutzscheibe) eine unerlaubte Veränderung vorgenommen hast? - Auch wenn dies letztlich zu einer Verbesserung führte, könnte ein penibler TÜV-Beamter bestimmt diesen Einwand machen.tbrettinger hat geschrieben: Fr 9. Mai 2025, 12:15 .... (und eine andere scheidet erstmal aus, weil TÜV Eintragung auf genau diese) habe ich mir dann neue Kugelklemmungen entworfen und im 3D-Drucker in ASA ausgedruckt. Deutlich massiver und stabiler als das Original...
eine gute Frage.Aber ist es nicht bei genauer Betrachtung dann so, dass deine TÜV-Eintragung damit wiederum ungültig wird,
Ich weiß es nicht mehr genau, meine aber dass das schon so um die 80€ gekostet hat. Der Prüfer fragte noch, ob ich das wirklich will, denn da die so original aussah, meinte er "Ich hätte das nicht gemerkt" (er hatte den Roller ein paar Tage zuvor zur HU). Naja, ich wollte das halt ordentlich haben..guewer hat geschrieben: Fr 9. Mai 2025, 17:12 Nur nebenbei, weil 's mich interessiert: Wieviel kostet nun das Eintragen lassen genau? Was hast du dafür beim TÜV gezahlt?
Kann schon sein. Je nachdem, wie penibel der halt ist. Allerdings siehe meinen letzten Post... und in diesem Fall ist es ja sogar so, dass die eingetragene KBA Nummer auf der Scheibe klebt. Die alte Halterung hatte keinerlei Vermerke, Nummern o.ä. - und ist ja in der Eintragung nicht erwähnt.Tatsächlich könnte ich ja dieselbe Scheibe mit unterschiedlichen Befestigungskits kaufen (fairerweise aber immer mit dem gleichen Teil, welches ich ersetzt habe). Ich weiss tatsächlich nicht, ob das Befestigungskit Teil der Zulassung ist (sollte es eigentlich sein, IMHO) oder ob da nur auf die Beschaffenheit der Scheibe (scharfkantigkeit, Splitter, Sichtfeld des Fahrers usw.) geschaut wird. Im ersten Fall bin ich bei Dir, im zweiten wäre es egal.guewer hat geschrieben: Fr 9. Mai 2025, 22:56 Aber ist es nicht bei genauer Betrachtung dann so, dass deine TÜV-Eintragung damit wiederum ungültig wird, weil du eben an diesem Bauteil (den Befestigungen der Windschutzscheibe) eine unerlaubte Veränderung vorgenommen hast? - Auch wenn dies letztlich zu einer Verbesserung führte, könnte ein penibler TÜV-Beamter bestimmt diesen Einwand machen.
Ich baue meine nicht zugelassene Scheibe immer vorm TÜV-Besuch ab. Dann gibt 's die Plakette. Und danach kommt sie wieder dran. Geht relativ schnell. Sind keine 15 Minuten, die das Ab- und Wiederanbauen dauert.tbrettinger hat geschrieben: So 11. Mai 2025, 18:14 Wenn das jemals ein Thema wird, baue ich die Scheibe halt wieder ab.