Ja, beides hat seine Vor- und Nachteile...
Wenn es dir NUR um die THG-PRÄMIE geht, dann wären die Kosten und der finanzielle Nutzen in der Tat abzuwägen
Wenn du auch SF-KLASSE runterfahren willst, weil ggf. mittelfristige eine 125er-Klasse in Planung ist , dann könnte es interessant bleiben.
Alle die 2022 & nun noch 2023 die THG-PRÄMIE mitnehmen, für die hat sich der Aufwand sicherlich gelohnt.
Beim Thema TÜV-GUTACHTEN bzgl. kleinem LKR-KENNZEICHEN und dennoch eine ABSAGE vom Amt, würde ich mir die Sachgebietsleitung oder Referats-/Abteilungsleitung zum Klärungsgespräch ranbitten ... wobei BITTEN eher die höfliche Form von Antanzenlasse ist. Alternativ geht eine schriftliche Beschwerde an die Amtsleitung. Darauf MUSS Formal reagiert werden
Ein freundliches Gespräch mit weiteren Alternativen (Fass Aufmachen) wirkt oft Wunder
PS: Bei Antragstellung immer an den SCHRIFTLICHEN ANTRAG denken

Trotz mündlichem Vorsprechen dennoch den Antrag auch in Schriftform überreichen. Sollte die Sachbearbeitung NÖ sagen, dann möchte sie das NÖ bitte auch in SCHRIFTFORM aussprechen. Darauf besteht ein FORMALER ANSPRUCH

aber klar, NUR wenn bei Antragstellung auch die SCHRIFTFORM existiert
Und selbstverständlich OHNE zusätzliche Kosten
Die Gebührenordnung sieht für einen sofort abgelehnten Antrag im Zulassungsbereich der Anmeldung/Zulassung keine Gebühren vor. Wird der Antrag gutachterlich abgelehnt, dann können Kosten entstehen (30-50€). Dann muss diese Ablehnung aber gerichtsfest alle Tatbestände inkl. der Rechtslagen unmissverständlich (für einen Juristen) ausformuliert sein

direkte Möglichkeit auf Widerspruchsverfahren und bei erneuter schriftlicher Ablehnung direkte Weg zum Verwaltungsgericht
So "blöde" dürfte keine Zulassungsstelle sein. Der Widerspruch wird i.d.R. nicht von einer einfachen Sachbearbeitung bearbeitet, sondern von einer Sachgebietsleitung. Und genau ab hier bekommt der Bürger zu über 60% seinen Willen, weil der Aufwand für diesen Verwaltungsakt schon so groß ist, und es ggf. klar ist, dass es sofort weiter zum Verwaltungsgericht geht. So ein "Kaffeetrinken" vor Gericht will keine Leitung wegen eines LKR-KENNZEICHEN riskieren...
Daher, lasst euch nicht einfach mit "Unsinn" abspeisen.
PS: Die meisten Zulassungsstelle haben den Sachbearbeitungen diese Schikane-Vorgaben gegeben. Darum sind die Damen&Herren auch bei einer FZ so schnell auf 180... weil sie diese Anweisung umsetzen müssen, obwohl sie selbst wissen, dass dies reine Schikane-Vorgaben sind....
Leider wird sowas IMMER auf die kleinste Sachbearbeitung ABGEWELLST.
Hey Behörden, FAIR mit Mitarbeiter:innen geht anders
..