Wer sagt denn das UNU sich so einfach aus der Verantwortung ziehen kann.bukl hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 18:25Vielen Dank für die Antworten. Ich finde es krass, dass Unu sich da so einfach aus der Verantwortung ziehen kann.Nahpeds hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 17:16 Die Schäden die Dritten durch den Roller entstanden sind übernimmt die Haftpflicht des Rollers.
Meinen Schaden übernimmt die Teilkasko. Ich bekomme den Restwert von meiner Versicherung.
Und wenn der Roller aus der Garantie ist, ist es ok, wenn er sich spontan selbst entzündet? Kurios...Nahpeds hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 17:16 Ein Kollege von mir ist Jura Professor. Wir haben uns heute über den Fall unterhalten.
Mein UNU hatte noch Garantie. Er meint das ich die Differenzsumme zum Neuwert von UNU einklagen kann.
Ich habe noch Garantie. Daher ist das Einklagen der Differenzsumme eine Möglichkeit.
Ein guter Jurist findet noch mehr Ansätze.