Re: MQI GT EVO - Rückruf
Verfasst: Do 11. Aug 2022, 21:53
... wenn ich das richtig verstehe, gibt es in Deutschland keinen grundsätzlichen Rückruf, wie in den USA. Hängt vielleicht mit der Höhe des Schadenersatzes zusammen, den man im Zweifel in den USA zahlen müsste - und der hier eben nicht so krass hoch. Da geht man gern das Risiko ein.
Rechtlich gesehen ist der Hersteller verantwortlich für sein Produkt! Das sieht das Produkthaftungsgesetz so vor. Damit sind aber nicht die Händler raus. Sie sind der verlängerte Arm des Herstellers - die Kontaktstelle zum Kunden und haben natürlich dadurch die Verantwortung, im Zweifel zu agieren. Das KBA wird nur dann eingeschaltet, wenn es sich um massive, die Verkehrssicherheit beeinflussende Probleme handelt. Ob das hier der Fall ist, liegt im zunächst im Ermessen der Herstellers, weil nur er das Problem kennt. Das gleiche kennt man vom PKW: Feldaktion wird entweder vom Autohaus angeschrieben oder bei der nächsten Inspektion mitgemacht - Rückruf kommt vom KBA.
Wenn also hier ein die Verkehrssicherheit beeinträchtigender Fehler vorliegt, dann werden die Halter über das KBA ermittelt und angeschrieben. Wenn dem nicht so ist, dann hat der Händler die Pflicht. Diese Pflichtübernahme seht in jedem guten Händlervertrag.
@kabee: das hat mit minimalen Margen und hohen Versicherungsbeiträgen und sonstigen Anmerkungen von Dir wirklich nichts zu tun. Das ist zwar traurig - aber so ein bisschen: "Augen auf bei der Berufswahl" kann ich mir da nicht verkneifen. Ich glaube, dass das einer der Gründe sein könnte, warum manche Händler einfach von NIU abspringen und andere - wie Du kabee - eben enthusiastisch kämpfen. Eigentlich sollte man froh sein, dass es solche wie Dich noch gibt - wenn Du auch manchmal etwas "spitze" Bemerkungen hier machst. Ich denke auch, dass wenn die EVOs ein Selbstläufer wären, jeder Händler gern an diesen verdient hätte. Aber nun haben wir nun mal die Probleme und werden die auch gelöst bekommen.
@ alle: denkt Ihr, das auf dem amerikanischen Markt andere EVOs verkauft werden?
Rechtlich gesehen ist der Hersteller verantwortlich für sein Produkt! Das sieht das Produkthaftungsgesetz so vor. Damit sind aber nicht die Händler raus. Sie sind der verlängerte Arm des Herstellers - die Kontaktstelle zum Kunden und haben natürlich dadurch die Verantwortung, im Zweifel zu agieren. Das KBA wird nur dann eingeschaltet, wenn es sich um massive, die Verkehrssicherheit beeinflussende Probleme handelt. Ob das hier der Fall ist, liegt im zunächst im Ermessen der Herstellers, weil nur er das Problem kennt. Das gleiche kennt man vom PKW: Feldaktion wird entweder vom Autohaus angeschrieben oder bei der nächsten Inspektion mitgemacht - Rückruf kommt vom KBA.
Wenn also hier ein die Verkehrssicherheit beeinträchtigender Fehler vorliegt, dann werden die Halter über das KBA ermittelt und angeschrieben. Wenn dem nicht so ist, dann hat der Händler die Pflicht. Diese Pflichtübernahme seht in jedem guten Händlervertrag.
@kabee: das hat mit minimalen Margen und hohen Versicherungsbeiträgen und sonstigen Anmerkungen von Dir wirklich nichts zu tun. Das ist zwar traurig - aber so ein bisschen: "Augen auf bei der Berufswahl" kann ich mir da nicht verkneifen. Ich glaube, dass das einer der Gründe sein könnte, warum manche Händler einfach von NIU abspringen und andere - wie Du kabee - eben enthusiastisch kämpfen. Eigentlich sollte man froh sein, dass es solche wie Dich noch gibt - wenn Du auch manchmal etwas "spitze" Bemerkungen hier machst. Ich denke auch, dass wenn die EVOs ein Selbstläufer wären, jeder Händler gern an diesen verdient hätte. Aber nun haben wir nun mal die Probleme und werden die auch gelöst bekommen.
@ alle: denkt Ihr, das auf dem amerikanischen Markt andere EVOs verkauft werden?