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Re: Freiwillige Zulassung E-Roller abgelehnt
Verfasst: So 15. Dez 2024, 10:35
von Stivikivi
Bärlibär hat geschrieben: So 15. Dez 2024, 10:13
Moin Jungs und schönen 3. Advent!
So wie ich das verstanden habe, würde ein 45 km/h Moped bei einer freiwilligen Zulassung wie eine "125er" eingestuft?
Allerdings das KZ darf nicht die Größe derer haben, sondern ausschließlich die Größe der "richtigen" Motorräder?
Dann müsste s doch möglich sein, auch ein180 x 200 Millimeter Kennzeichen anzubringen und kein 220 x 200 "Kuchenblech"?
Nicht wirklich. Solltest dich nochmal einlesen steht hier alles im forum.
Re: Freiwillige Zulassung E-Roller abgelehnt
Verfasst: So 15. Dez 2024, 11:41
von Peter51
Die Zulassungstelle kann dir die freiwillige Zulassung nicht verweigern. Aber, sie kann ein TÜV Gutachten verlangen, dass ein 260 * 200mm Kennzeichen ausreichend beleuchtet wird. Ich konnte minimal 2 Buchstaben 2 Ziffern in der 2. Zeile bekommen und 7,5cm hohe Buchstaben = Normales Kennzeichen. Einen Rechtsanspruch auf z.B. 1 Buchstabe und 1 Zahl hat man nicht.
Es bleibt ein Kleinkraftrad bzw. Roller. Die Versicherung nimmt den Tarif vom Leichtkraftroller. Achtung, Roller ist billiger als Motorrad. THG gibt es nur noch für Zweiräder größer 11kW.