Freiwillige Zulassung E-Roller abgelehnt

eMobility Rechtliches
Benutzeravatar
Bärlibär
Beiträge: 99
Registriert: So 18. Aug 2024, 12:16
Roller: Super Soco TSX eco, Super Soco TS Street Hunter 75
PLZ: 99610
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung E-Roller abgelehnt

Beitrag von Bärlibär »

Ich wärme das Thema noch mal auf.
Ich habe im August 2024 (also vor ca vier Monaten) eine Super Soco TSX eco 45 Km/h neu gekauft und mit einem Moped Versicherungskennzeichen incl. Teilkasko versichert.
Nun hab ich mir überlegt, ein "richtiges" Kennzeichen dran zu machen, weil es erstens besser aussieht bei meinem Heck Umbau und zweitens ich bessere Versicherungskonditionen bekommen würde.
Das Fahrzeug soll auf meine Frau zugelassen werden, also quasi Halterwechsel.
Wäre dieses Szenario überhaupt noch möglich, weil ja in dem Sinne schon einmal versichert?
Danke schon mal für eure Antworten! 😊

Benutzeravatar
Fasemann
Beiträge: 3267
Registriert: Sa 14. Okt 2017, 22:05
Roller: Nova E-Retro Star
PLZ: 21614
Wohnort: Buxtehude
Tätigkeit: Kann so ziemlich vieles
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung E-Roller abgelehnt

Beitrag von Fasemann »

Clever ist das Ganze zum 1.März zu planen, geht aber auch zu jedem beliebigen Datum, die Zulassung braucht allerdings den Nachweis über das "Stillegen'" des Einwegschildes, daher würde ich das in Theorie mit dem Amt absprechen und dann in 9 Wochen erledigen.
Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und 1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen

Benutzeravatar
Stivikivi
Beiträge: 4936
Registriert: Sa 16. Jul 2022, 23:10
Roller: [NIU] & [ZERO] & [BMW]
PLZ: 0
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung E-Roller abgelehnt

Beitrag von Stivikivi »

Die Zulassung weiß nichts vom Versicherungskennzeichen.

Sind zwei paar Schuhe.

Lass den freiwillig zu und kündige danach das Versicherungskennzeichen aufgrund unzulässiger Doppelversicherung. Fertig. Optional kannste natürlich auch Verkauf an Frau sagen wenn Sie als Halter eingetragen wird.
Fahrzeuge

NIU N PRO 06/2019 [Alltagsmaschine]
ZERO SR/S ZF15.6 06/2020 [Pendlermaschine Sommer]

Bild Zero S ZF14.4 old love sold

Bild Zero SR/S ZF15.6

Benutzeravatar
rainer*
Beiträge: 1839
Registriert: So 19. Sep 2021, 19:06
Roller: Supersoco TC Max
PLZ: 06108
Wohnort: Halle (Saale)
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung E-Roller abgelehnt

Beitrag von rainer* »

Sollte kein Thema sein - das Datum erster März ist sicher nicht so dumm.

Wenn Du Pech hast, schicken sie Dich zum TÜV/Dekra/GTÜ, die bestätigen sollen, dass die Nummernschildbeleuchtung vorhanden ist und den Vorgaben entspricht.

Wenn die Zulassungsstelle sich auskennt, gibt es das Motorrad-Kuchenblech (das verkleinerte 125er Kennzeichen ist ohne weiteres nicht zulässig) und ein Kennzeichen mit "E" am Ende darf auch nicht vergeben werden.

Benutzeravatar
Bärlibär
Beiträge: 99
Registriert: So 18. Aug 2024, 12:16
Roller: Super Soco TSX eco, Super Soco TS Street Hunter 75
PLZ: 99610
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung E-Roller abgelehnt

Beitrag von Bärlibär »

Danke Jungs, also sollte das kein Problem darstellen.
Für meine Frau wäre die Super Soco das erste Fahrzeug, welches auf Sie zugelassen werden würde. Führerschein hat sie allerdings schon seit 23 Jahren.
Wie würde sie dann eventuell mit der SF Klasse eingestuft werden?

Benutzeravatar
MEroller
Moderator
Beiträge: 18712
Registriert: Mo 1. Nov 2010, 22:37
Roller: Zero S 11kW ZF10.5/erider Thunder (R.I.P)
PLZ: 7
Tätigkeit: Entwickler (Traktionsbatterie)
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung E-Roller abgelehnt

Beitrag von MEroller »

SF0 rum wahrscheinlich, wenn das auch ihre erste Fahrzeugversicherung ist...
Zero S 11kWZF10.5
e-rider Thunder 5000: Ruht in Frieden

Benutzeravatar
rainer*
Beiträge: 1839
Registriert: So 19. Sep 2021, 19:06
Roller: Supersoco TC Max
PLZ: 06108
Wohnort: Halle (Saale)
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung E-Roller abgelehnt

Beitrag von rainer* »

Eventuell auf Deine Frau zulassen und Du bist Versicherungsnehmer für ein Zweitfahrzeug.
Nach zwei Jahren übernimmt Deine Frau die Versicherung mitsamt der Prozenteinstufung.
So hate ich es vor 30 Jahren mit meinem ersten Auto gemacht, da war meine Mutter die ersten beiden Jahre der Versicherungsnehmer. Ob es noch so geht, weiß ich nicht. SF0 ist bei einer 125er nicht schön, aber auch nicht so schlimm.

Benutzeravatar
Motek
Beiträge: 314
Registriert: Do 2. Nov 2023, 17:16
Roller: Jupiter SL (Manfred)
PLZ: 04
Wohnort: Leipziger Umland
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung E-Roller abgelehnt

Beitrag von Motek »

Ich war auf dem Stand, dass derjenige versichern muss, auf den zugelassen wird. Deswegen ist mein Roller auf meine Frau zugelassen, damit die Versicherung über sie läuft und sie SF-Jahre ansammeln kann. Die Kosten sind trotz SF0 Kindergarten, €52,24 inkl. Teilkasko (Diebstahl).
Jupiter SL zum Pendeln
Tourer: Yamaha BT1100 Bulldog (Verbrenner)
nie wieder Kette :twisted:

Benutzeravatar
Stivikivi
Beiträge: 4936
Registriert: Sa 16. Jul 2022, 23:10
Roller: [NIU] & [ZERO] & [BMW]
PLZ: 0
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung E-Roller abgelehnt

Beitrag von Stivikivi »

SF2 Ist in der Regel gängig wenn man bereits irgendwo bei irgendwem irgendwann ein Fahrzeug zugelassen hat.

Klassische Anbieter dafür

Condor
Kravag
Itzehoer

War und bin ich auch. Machen halt was Sie sollen. 15€ pro Anno nur Haftpflicht. Ca 50 Euro mit VK. Einfacher SF Sammeln geht nicht. Vor allem günstig. 10 Jahre VK 500 Euro. 10 SF
Fahrzeuge

NIU N PRO 06/2019 [Alltagsmaschine]
ZERO SR/S ZF15.6 06/2020 [Pendlermaschine Sommer]

Bild Zero S ZF14.4 old love sold

Bild Zero SR/S ZF15.6

Benutzeravatar
Bärlibär
Beiträge: 99
Registriert: So 18. Aug 2024, 12:16
Roller: Super Soco TSX eco, Super Soco TS Street Hunter 75
PLZ: 99610
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung E-Roller abgelehnt

Beitrag von Bärlibär »

Moin Jungs und schönen 3. Advent!

So wie ich das verstanden habe, würde ein 45 km/h Moped bei einer freiwilligen Zulassung wie eine "125er" eingestuft?
Allerdings das KZ darf nicht die Größe derer haben, sondern ausschließlich die Größe der "richtigen" Motorräder?
Dann müsste s doch möglich sein, auch ein180 x 200 Millimeter Kennzeichen anzubringen und kein 220 x 200 "Kuchenblech"?

Antworten

Zurück zu „Gesetzliche Regelungen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste