@El bosso:
Ich bin gerade darüber gestolpert, dass die Angaben zum Thema Gefahrengut nur halb richtig sind.
- Li-Batterien sind IMMER Gefahrengut. (Gefahrengut Klasse 9)
- Unter bestimmten Umständen gibt es eine Freistellung von den besonderen Transportvorschriften. Dafür gibt es aber mehrerer Voraussetzungen zB.:
Zelle Li Anteil <= 1g und <=20Wh oder Batterie Li Anteil <=2g und <= 100Wh
Zellen erfüllen UN 38.3
Zellen sind inneralb der Außenverpackung einzelverpackt, gegen Kurzschluß geschütz, Verpackung übersteht 1,2m Falltest, usw.
Das Dokument auf zvei hätt' ich überflogen interpretiert: Wer <= 100Wh hat muß sich um nix kümmern. Das ist irreführend.
Eine gute Zusammenfassung findest Du hier:
http://www.it-recht-kanzlei.de/lithiumb ... hnung.html
Ich wär schon deswegen eingefahren, weil ich von Zelle mit <=100Wh ausgegangen bin. Für Zellen gelten aber 20Wh.
Da ich nicht vorhabe zig 5Ah Zellen parallel zu schalten, um die 20Wh zu unterwandern, würde das automatisch volles Gefahrengut Programm bedeuten.
Gruß
Chilli