So, jetzt räumen wir mal mit ein paar Mythen auf.
1. Die 85 dB als Obergrenze.
Für die fast-Dauerbelastung: Korrekt.
Das
Umweltbundesamt führt dazu aus:
Der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zufolge darf der Beurteilungspegel in Arbeitsräumen, bezogen auf acht Stunden, höchstens 85 dB(A) betragen. ... Vorsorge- und Schutzwerte um fünf dB(A) gesenkt ... („obere” und „untere” Auslösewerte). Demzufolge hat der Arbeitgeber den Beschäftigten bereits ab einem Beurteilungspegel von 80 dB(A) (Spitzenwert 135 dB(Cpeak)) Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Ab 85 dB(A) (Spitzenwert 137 dB(Cpeak) hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten den persönlichen Gehörschutz bestimmungsgemäß verwenden. ... Aber auch „Lärmspielzeug” (zum Beispiel Pistolen, Trillerpfeifen und Holz-Ratschen), tragbare Musikabspielgeräte sowie Feuerwerkskörper können das Gehör beeinträchtigen. Tragbare Abspielgeräte mit Ohrhörern (z.B. mp3-Player) erreichen Musikschallpegel bis zu 110 dB(A). Dies entspricht der Lärmbelastung durch einen Presslufthammer. Bei Spielzeugpistolen wurden kurzzeitige Spitzenpegel von 160 dB(A) und mehr gemessen, wenn sie unmittelbar am Ohr abgefeuert wurden.
Der
Beurteilungspegel ist dazu ein nach bestimmten Kriterien zu bestimmender Mittelwert, d.h. kurze laute Phasen bei sonstiger Ruhe sorgen dafür, dass der Beurteilungspegel deutlich niedriger ausfällt. (Eine entsprechende Ruhephase nach der Exposition ist unabdingbar.)
Anwohner, die über Flug- oder Bahnlärm klagen, können leidvoll ganze Opern davon singen. Auch wenn das Flugzeug nachts am Haus 70 dB laut ist - alles gesetzestreu und es werden keine Lärmschutzfenster bezahlt.
Gleichzeitig gilt aber auch, dass sich die Zeitspanne bis zur dauerhaften Schädigung drastisch verkürzt, je höher der Schallpegel ausfällt. Unter
https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit ... beurteilen fand ich diese Tabelle, die den Zusammenhang recht gut wiedergibt:
Bei Schalldruckpegeln über 85 dB(A) kann der obere Auslösewert nach deutlich kürzerer Einwirkzeit erreicht werden:
Bei 88 dB(A) nach 4 Stunden
Bei 91 dB(A) nach 2 Stunden
Bei 94 dB(A) nach 1 Stunde
Bei 97 dB(A) nach 30 Minuten
Bei 100 dB(A) nach 15 Minuten
Bei 105 dB(A) nach knapp 5 Minuten.
Wir sehen also, dass eine mit 105 dB trötende Hupe keine unmittelbare Gefahr darstellt. Die von mir zitierten Rückfahrpiepser für Nutzfahrzeuge gibt es in unterschiedlichen Lautstärkestufen - 90 dB für den kommunalen Bereich (bswp. Müllfahrzeuge), 100 dB auf Baustellen. Und diese Dinger sind dann schon heftigst laut.
Sonst noch gefundene Splitterstücke: Autohupe in 7m Entfernung: 100-100 dB
Und hier wird die Lautstärke von Sondersignalen der Rettungsdienste beleuchtet:
https://www.cirrusresearch.de/blog/wie- ... rtinshorn/
Dann muss auch immer schön unterschieden werden zwischen Emission und Immission: Der Schallpegel verringert sich in der Entfernung,
die Emissionsmessungen finden tatsächlich in 1m Abstand statt, die Immissionsmessung am Wahrnehmungsort. Und eine berühmte Faustformel sagt, dass der Pegel mit jeder Verdopplung der Entfernung um 6 dB abnimmt. Eine mit 110 dB tutende Alarmanlage eines Motorrads wird also in 16 Meter Entfernung noch mit 86 dB wahrgenommen. Da sind wir also schon wieder nur noch knapp über dem 8h-Dauergrenzwert.
Unbestritten, dass eine
Belästigung viel früher eintritt...
2. Gesetzliche Regelungen für Autoalarmanlagen:
wie von mir vermutet: 25-30s Alarmdauer, maximal 10 Auslösungen in einem Schärfungszyklus. Man muss die Anlage also entschärfen und wieder schärfen, um den Zähler zurückzusetzen. Gleichgültig, ob das Teil 1h oder 2 Wochen auf der Straße steht.
Für Objektalarmanlagen gelten einmalige Obergrenzen von 3 Minuten bzw. 8 Minuten bei Sabotage (?, steht da so...)
Lautstärke: ist schwerer zu finden. §55 der StVZO schreibt für "Autohupen" einen maximalen Schallpegel von 105 dB in 7 Metern Entfernung vor, nach der zitierten Faustformel wären das 117 dB in 1,75 m Entfernung (118 dB gilt als Obergrenze für Warn-Sirenen in Arbeitsumgebungen) oder ca 121 dB in 1m Entfernung.
Ich freue mich über weitere Hinweise.
So, und mit beidem zusammen nochmal zurück:
callmeuhu hat geschrieben: Mo 7. Okt 2019, 20:07
Da ja die verbauten Piezo Dauerton haben, kann man gut vergleichen mit den gesetzlichen Regelungen zu Motorrad/Autoalarmanlagen. Die sind natürlich mit Schalldruck von 90 bis 110db auch recht laut.
Um Gehörschaden zu vermeiden, dürfen die nicht
länger Alarm geben als
30sec -> gesetzlich vorgeschrieben
So gesehen ist diese Aussage schlicht falsch, was zu beweisen war. Die Obergrenze wurde eingezogen, um eine länger anhaltende Belästigung durch Amok laufende Anlagen oder Fehlauslösungen zu verhindern.
Und nun möchte ich Dich vor der Terrasse Deines Nachbarn länger als 10x30 Sekunden blinken sehen, damit der diesbezüglich eine Handhabe hätte. Bezüglich der Lärmbelästigung fand ich bswp. in
https://www.berlin.de/umwelt/themen/lae ... 256029.php, dass kurzzeitige außerhäusige Immisionswerte von 90 dB(A) tagsüber und 65 dB(A) nachts zulässig sind (vereinfacht gesagt und für alle Arten von Wohngebieten gleichermaßen geltend). Das Schlafzimmerfenster des Nachbarn sollte also mindestens 16 Meter entfernt sein - dann erreicht der 90-dB-Blinkerpiepser auch nachts in keinem Falle (also auch nicht bei mehreren Minuten Dauerbetrieb) die störende Lautstärke. Auch das ist stark vereinfacht, weil je nach Art des Geräusches Zu- oder Abschläge gelten.
Und hier nochmal zurück:
callmeuhu hat geschrieben: So 6. Okt 2019, 13:35
Bei
Überschreitung von
82db droht die
sofortige Stilllegung.
Reicht das in etwa um darzulegen, warum ich solchen Äußerungen einfach keinen Glauben schenken darf?