Im Januar habe ich mir Roller Nr.6 gegönnt:
240er Bremsscheiben vorn & hinten. Heute - im 4. Anlauf - hat er seine freiwillige Zulassung in Hamburg bekommen.
Am 6. März hatte ich den 1. Termin. Da wurde mir erklärt ich bräuchte ein Gutachten für die Anbringmmöglichkeit & Ausleuchtung eines großen Kennzeichen 280mm * 200mm.
Ich habe dann ein TÜV Gutachen bekommmen, dass nur ein Kennzeichen mit max. 175mm Höhe (Platz zwischen Kennzeichenbeleuchtung und Rückstrahler) und 255mm Breite möglich ist sowie die Umbaukosten für ein normales Kennzeichens 260mm * 200mm 150,- Euro betrügen.
Damit zur Zulassungstelle für Ausnahmen LBV Hamburg Ausschläger Weg / Süderstraße. Mein Antrag auf LkR 255/240 * 130mm wurde abgelehnt - 150,- Euro Umbaukosten wären zummutbar. Jetzt bliebe nur eine KLage vor dem Verwaltungsgericht.....
Das TÜV Gutachten habe ich ändern lassen auf Anbringmöglichkeit & Ausleuchtung eines Kennzeichens 260mm * 200mm.
Beim 2. Zulassungstermin im April erklärte man mir, das ich einen Verzollungsnachweis für die Zulassung bräuchte. Ersatzweise ginge auch eine Unbedenklichkeitsbescheingung vom Hauptzollamt. Nun, vom ehemaligen Importeur, MSA 92637 Weiden, habe ich den Verzollungsnachweis bekommen können.
Heute habe ich es nun geschafft. Ein schmales Kennzeichen 220 * 200 wurde vom stellv. Zulassungsleiter kategorisch abgelehnt. Nun, sind es 260mm * 200mm geworden.
Es gab die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) sowie neu, eine Zulassungsbescheinigung Teil 2. (Letztes Jahr wurde die Zulassung noch auf der CoC vermerkt mit den Worten und DAS ist jetzt ihr Brief)
Fahrzeuge unter 6.000km aus einem Drittland (China) gelten als Neufahrzeuge. Die neue Software des LBV Hamburg wußte das und die Sachbearbeiterin war erstaunt. Seit heute habe ich also ein Neufahrzeug und 1. Zulassung mit gut 4.000km.
Des Weiteren wurde mein Roller von der Zulassungstelle getunt. Statt 2,75kW hat der Roller nun 3kW in den Papieren.