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Re: Fragen zum Niu N-GT/NPro/N1S

Verfasst: Di 15. Okt 2019, 15:43
von Mille Miglia
andreas7 hat geschrieben: Di 15. Okt 2019, 15:35 (...) Der Listenpreis von 4.500 EUR ist aber ein richtiger Batzen Geld. (...)
Dafür bekommst Du aber auch 2x 35Ah Akkus, von denen lt. Liste einer alleine ~1.800,- € kostet...

Re: Fragen zum Niu N-GT/NPro/N1S

Verfasst: Di 15. Okt 2019, 15:48
von Mille Miglia
olle hat geschrieben: Di 15. Okt 2019, 15:42 oder ein echter N-GT.

Ich finde nur eins Vorteil davor - FARBE.
NGT oder NPro: Gibts beide nur in schwarz mit Streifen oder weiß nur mit roten Streifen.
Aber stimmt, wenn ich schon den passenden Führerschein hätte, würde ich auch den "richtigen" NGT fahren und würde mich nicht auf FOC-tuning einlassen.

Re: Fragen zum Niu N-GT/NPro/N1S

Verfasst: Di 15. Okt 2019, 16:11
von Systray
Mille Miglia hat geschrieben: Di 15. Okt 2019, 15:48 Aber stimmt, wenn ich schon den passenden Führerschein hätte, würde ich auch den "richtigen" NGT fahren und würde mich nicht auf FOC-tuning einlassen.
Genau so sieht es aus. :!:
Wenn man den A-Schein hat, dann gleich den NGT oder wenn einem die 70KM/h zu lahm sind, alternativ was in der 90-100KM/h Klasse.
(Bimie Gracie WR, Nito NES 10, eSchwalbe 90, Kumpan 1954RiS, usw.)

Beim gepimpten NPRO erlischt die Betriebserlaubnis und damit auch der Versichungsschutz, da nützt einem dann der A-Schein auch nix mehr.

Re: Fragen zum Niu N-GT/NPro/N1S

Verfasst: Di 15. Okt 2019, 16:18
von andreas7
Ein Elektroroller mit Versicherungskennzeichen hat auch Vorteile.
Mit einem Mofa mit Versicherungskennzeichen darf man außerorts auf Fahrradwegen fahren.
Wie oft bin ich mit meinem Kleinkraftrad dem Runner 50ccm auf Radwegen im Wald gefahren.
Man fährt dann eben Mofatempo und fällt damit nicht auf.
Wer kann das dann kontrollieren.
Mit einem N-GT, zugelassen als Leichtkraftrad, mit großem Kennzeichen geht das nicht. Das gibt sofort Ärger.

Mit einem 3kW Motor macht für mich eine Zulassung als Leichtkraftrad keinen Sinn. Damit auf der Autobahn zu fahren ist fast Selbstmord.
Da schieben die 40 Tonner von hinten kräftig.
Ein Leichtkraftrad muss einfach LKW Tempo (min 90km/h) fahren und 100km Reichweite haben.
Dafür braucht man minimum einen 7kW Motor und 8 kWh Akkukapazität.
Ein 8 kWh Akku wiegt ca. 40kg, den kann man dann nicht mehr so leicht entnehmen und in der warmen Stube laden.

Für mich als Mopedfahrer der die Langsamkeit genießen kann, hat deshalb der frisierte N-Pro gewisse Vorteile.

Zum Thema Versicherungsschutz:
Der Versicherungsschutz erlischt eben gerade nicht, selbst wenn der NIU frisiert ist.
Wenn kein Führerschein der Klasse A vorhanden ist, dann könnte das Fahren ohne Fahrerlaubnis sein.
Bei einem Unfall muss die Versicherung den Schaden regulieren. Lediglich wenn die Versicherung nachweisen kann, dass der Unfall auf erhöhte Geschwindigkeit durch Tuning zurückzuführen ist, wird der Fahrer dann mit maximal 5000 EUR in Regress genommen.
Das ist dann eine Obligenheitsverletzung gegenüber der Versicherung.
Das selbe gilt auch, wenn man besoffen mit dem Auto einen Unfall verursacht.
Die Versicherung kann dann maximal 5000 EUR vom Unfallverursacher zurückfordern.
Bei der Vollkasko geht man dann auch leer aus, wenn man den Schaden am eigenen Auto geltend machen will.

Re: Fragen zum Niu N-GT/NPro/N1S

Verfasst: Di 15. Okt 2019, 16:30
von Mille Miglia
andreas7 hat geschrieben: Di 15. Okt 2019, 16:18 (...) Für mich als Mopedfahrer der die Langsamkeit genießen kann, hat deshalb der frisierte N-Pro gewisse Vorteile. (...)
Das klingt für mich jetzt als Widerspruch in sich - oder meinst Du jetzt mit "friesieren", den NPro auf 25 km/h abzuregeln?

Re: Fragen zum Niu N-GT/NPro/N1S

Verfasst: Di 15. Okt 2019, 16:49
von Alf
@andreas7:
Der hat recht, der Mann.......
Jetzt mal strafrechtliche Konsequenzen ausgeblendet.

Andererseits sind die Heinis, welche solche Verfehlungen begehen, in der Regel auch nicht sehr vermögend. Da tun dann schon 5000€uronen richtig weh.
Vor allem, wenn die 30 Jahre lang vollstreckt werden können.

Re: Fragen zum Niu N-GT/NPro/N1S

Verfasst: Di 15. Okt 2019, 17:37
von Toad
andreas7 hat geschrieben: Di 15. Okt 2019, 16:18 Ein Elektroroller mit Versicherungskennzeichen hat auch Vorteile.
Mit einem Mofa mit Versicherungskennzeichen darf man außerorts auf Fahrradwegen fahren.
Wie oft bin ich mit meinem Kleinkraftrad dem Runner 50ccm auf Radwegen im Wald gefahren.
Man fährt dann eben Mofatempo und fällt damit nicht auf.
Wer kann das dann kontrollieren.
Mit einem N-GT, zugelassen als Leichtkraftrad, mit großem Kennzeichen geht das nicht. Das gibt sofort Ärger.
Du frisierst einen NPro zu einem NGT, der das selber kostet, weil du damit auf einem für Mofas zugelassenen Fahrradweg fahren willst, auf dem du mit dem NPro auch nicht fahren darfst?

Re: Fragen zum Niu N-GT/NPro/N1S

Verfasst: Mi 16. Okt 2019, 11:47
von andreas7
Hallo Toad,

Ich fahre auch mal langsam durch die Natur. Man muss nicht immer mit Vollgas fahren.
Im Fichtelgebirde gibt es viele alte Bahntrassen, die jetzt als Radweg ausgebaut sind.
Diese Radwege darf man mit eine Mofa befahren.
Wenn ich ein Kleinkraftrad fahre, dann kann man anhand des Versicherungskennzeichen nicht unterscheiden, ob es ein Mofa ist.
Für mich war es ein Genuss mit Mofatempo diese Radwege durch die Natur zu fahren.
Wenn man dabei vernünftig und langsam fährt, gibt es auch keine Probleme.
So kann man auch Stressfrei und langsam mit einem Roller eine Spritztour unternehmen.
Besonders mit einem Elektroroller lautlos und abgasfrei, würde mir das viel Spass machen.

Re: Fragen zum Niu N-GT/NPro/N1S

Verfasst: Mi 16. Okt 2019, 12:48
von chrispiac
andreas7 hat geschrieben: Di 15. Okt 2019, 16:18

Zum Thema Versicherungsschutz:
Der Versicherungsschutz erlischt eben gerade nicht, selbst wenn der NIU frisiert ist.
Wenn kein Führerschein der Klasse A vorhanden ist, dann könnte das Fahren ohne Fahrerlaubnis sein.
Bei einem Unfall muss die Versicherung den Schaden regulieren. Lediglich wenn die Versicherung nachweisen kann, dass der Unfall auf erhöhte Geschwindigkeit durch Tuning zurückzuführen ist, wird der Fahrer dann mit maximal 5000 EUR in Regress genommen.
Das ist dann eine Obligenheitsverletzung gegenüber der Versicherung.
Das selbe gilt auch, wenn man besoffen mit dem Auto einen Unfall verursacht.
Die Versicherung kann dann maximal 5000 EUR vom Unfallverursacher zurückfordern.
Bei der Vollkasko geht man dann auch leer aus, wenn man den Schaden am eigenen Auto geltend machen will.
Das Problem ist, das das kein Gesetz, sondern eine freiwillige Selbstverpflichtung einiger Versicherer. Richtig ist, wenn ein Fahrzeug versichert ist, muß der Versicherer den Schaden regulieren. In wieweit sie den Kunden in Regress nehmen, unterliegt nur einer fast 20 Jahren alten Empfehlung, die ein Oberlandesgericht mal festgelegt hat (genaues müßte ich im Detail recherchieren). Richtig ist, das diese Regelung zumindest bei Jugendlichen und Heranwachsenden die noch dem Jugendstrafrecht unterliegen üblicherweise angewendet wird. Nur mangels gesetzlicher Regelung, kann man sich nicht darauf verlassen.

In wieweit die Versicherung bei einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung sich da noch mit „nur“ 5000€ zufrieden geben, dürfte den Umständen unterliegen. Hier in Aachen wurden schon zivilrechtlich Rückforderungen über diesen Betrag von schwerpunktmäßig italiänischen Versicherern eingefordert. Ob das bei höheren Instanzen durchgekommen ist oder sich die Parteien auf eine Summe geeinigt haben, ist mir nicht bekannt.
Nach über 20 Jahren könnte ich mir aber vorstellen, das wegen Inflation etc., durchaus höhere Beträge den Versicherungen als Regress zugestanden werden könnten.

Re: Fragen zum Niu N-GT/NPro/N1S

Verfasst: Mi 16. Okt 2019, 13:38
von Mr.Eight
Vielen Dank für die Hinweise zum Versicherungsschutz und zur Versicherungsregulierung bei Nichteinhaltung der Zulassung.
Wir kommen vom Thema ab. Wenn hier Bedarf zum Thema Versicherungsschutz / Versicherungsregulierung bei Nichteinhaltung der Zulassung in den Fällen besteht, würde ich bitten, ein entsprechendes Thema zu eröffnen.
Danke.