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Re: CityCoco mit 3 Rädern

Verfasst: So 22. Feb 2026, 18:12
von PwdT
Schnabelwesen hat geschrieben: So 22. Feb 2026, 17:36 Wahrscheinlich hast du recht - aber das Trike fährt ja nicht 200, sondern 45km/h, deshalb würde ich mir darüber nicht zu viele Gedanken machen.
Die Bremse macht nicht weit genug auf und bremst andauernd. Leider kann ich noch keine Testfahrt machen, weil die Versicherung erst ab 1.März gilt. Ich muss bei G&C mal anfragen wie wir weitermachen. Auch hab ich bei nasser Straße keine Lust rumzufahren solange nicht alles dicht ist.

@Bertold
Weißt du ob ein 45km/h Aufkleber Pflicht ist?

Re: CityCoco mit 3 Rädern

Verfasst: So 22. Feb 2026, 18:32
von DBuegel
Die Bremse macht nicht weit genug auf
Wie toll schleifen die Beläge?
Es gibt ja keine Rückholfeder.
Hast Du die Spangen, der Bremspads, richtig eingesetzt?
Bildschirmfoto vom 2026-02-22 18-31-19.png

Re: CityCoco mit 3 Rädern

Verfasst: So 22. Feb 2026, 18:45
von Falcon
PwdT hat geschrieben: So 22. Feb 2026, 17:24 Links 0,3mm und rechts 0,9mm Schlag sind dann doch etwas viel. Und die Radaufnahmen haben auch einen Schlag also sind nicht die Bremsscheiben sondern die Steckwellen krumm.
na, 0,9 kann man noch durchlassen.
so 1mm springen die zurück, passt doch.

vg
ps: dein händler in ebay, könnte man womöglich vermuten das es nur kistenschieber sind (hab mal die negativen durchforstet und gelesen)

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Re: CityCoco mit 3 Rädern

Verfasst: So 22. Feb 2026, 20:06
von Schnabelwesen
PwdT hat geschrieben: So 22. Feb 2026, 18:12 @Bertold
Weißt du ob ein 45km/h Aufkleber Pflicht ist?
Ich glaube nicht. Das Versicherungskennzeichen bzw. im Falle einer freiwilligen Zulassung das Kennzeichen verweisen ja darauf. Aber sicher bin ich nicht. Für andere Verkehrsteilnehmer ist es bestimmt ein guter Hinweis.

Re: CityCoco mit 3 Rädern

Verfasst: So 22. Feb 2026, 20:19
von tgsrt
PwdT hat geschrieben: So 22. Feb 2026, 18:12 Weißt du ob ein 45km/h Aufkleber Pflicht ist?
jepp ist es.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 58 Geschwindigkeitsschilder
(1) Ein Geschwindigkeitsschild gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des betreffenden Fahrzeugs in Kilometer je Stunde an.
(2) Das Schild muss kreisrund mit einem Durchmesser von 200 mm sein und einen schwarzen Rand haben. Die Ziffern sind auf weißem Grund in schwarzer fetter Engschrift entsprechend Anlage V Seite 4 in einer Schriftgröße von 120 mm auszuführen.
(2a) Geschwindigkeitsschilder dürfen retroreflektierend sein. Retroreflektierende Geschwindigkeitsschilder müssen dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Mai 1989, entsprechen, sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen.
(3) Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein
1.
mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,
2.
Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h,
3.
Anhänger mit einer eigenen mittleren Bremsverzögerung von weniger als 2,5 m/s2.
(4) Absatz 3 gilt nicht für
1.
die in § 36 Absatz 10 Satz 6 zweiter Halbsatz bezeichneten Gleiskettenfahrzeuge,
2.
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h,
3.
land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden.
Die Vorschrift des § 36 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(5) Die Geschwindigkeitsschilder müssen an beiden Längsseiten und an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden. An land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und ihren Anhängern genügt ein Geschwindigkeitsschild an der Fahrzeugrückseite; wird es wegen der Art des Fahrzeugs oder seiner Verwendung zeitweise verdeckt oder abgenommen, so muss ein Geschwindigkeitsschild an der rechten Längsseite vorhanden sein.

Re: CityCoco mit 3 Rädern

Verfasst: So 22. Feb 2026, 22:50
von Schnabelwesen
tgsrt hat geschrieben: So 22. Feb 2026, 20:19 Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein
1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,...
Ah, danke - da ist also der Zusammenhang: 45km/h und mehrspurig...