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Re: KSR Sanierungsverfahren
Verfasst: Sa 9. Sep 2023, 12:06
von andreas7
Hallo Stiviki,
Mal hier nachlesen Zitat:
Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§§ 437, 438 BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Stellst Du einen Mangel fest, kannst Du vom Händler verlangen, dass er das Produkt repariert oder nachbessert.
https://www.finanztip.de/garantie-gewaehrleistung/
Re: KSR Sanierungsverfahren
Verfasst: Sa 9. Sep 2023, 12:17
von Link210
andreas7 hat geschrieben: Sa 9. Sep 2023, 12:06
Hallo Stiviki,
Mal hier nachlesen Zitat:
Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§§ 437, 438 BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Stellst Du einen Mangel fest, kannst Du vom Händler verlangen, dass er das Produkt repariert oder nachbessert.
https://www.finanztip.de/garantie-gewaehrleistung/
Garantie und Gewährleistung ist das eine, aber einen Roller nicht reparien können, weil der Informationsfluss seitens KSR und NIU Müll ist, ist das andere. Das wird zur Insolvenz beigetragen haben.
Letztendlich tut es dann auch ein Roller aus dem Discounter.
Die Hoffnung habe ich allerdings noch nicht aufgegeben.
Re: KSR Sanierungsverfahren
Verfasst: Sa 9. Sep 2023, 12:36
von verbali
andreas7 hat geschrieben: Sa 9. Sep 2023, 12:06
Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§§ 437, 438 BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Stellst Du einen Mangel fest, kannst Du vom Händler verlangen, dass er das Produkt repariert oder nachbessert.
https://www.finanztip.de/garantie-gewaehrleistung/
Ja, das ist das Thema Gewährleistung ( abgesehen davon das da der Punkt "Beweislastumkehr" fehlt.
Und wie du selber zitiert hast heißt das nur das das Produkt beim Kauf Mangelfrei ist. Da steht nirgends das es 1 oder 2 oder mehr Jahre funktioniert.
Es hat aber Nichts mit Garantie zu tun. Da hat der Händler nichts mit zu tun, sondern es ist wie erwähnt eine freiwillige Leistung des Herstellers.
ggf übernimmt der Händler die Garantie Abwicklung mit dem Hersteller, das steht aber in den Garantie Bedingungen.
Re: KSR Sanierungsverfahren
Verfasst: Sa 9. Sep 2023, 12:45
von andreas7
Die aktuelle Rechtslage zur gesetzlichen Gewährleistung:
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... rsatz-5057
Bis zu 12 Monate nach dem Kauf muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht schon zum Zeitpunkt des Verkaufs vorgelegen hat.
Nach mehrmaligem erfolgslosen Versuchen zur Beseitigung der Mängel kann der Käufer auf Wandlung des Kaufes bestehen.
Rückgabe des fehlerhaften Produktes und Rückerstattung des Kaufpreises.
Re: KSR Sanierungsverfahren
Verfasst: Sa 9. Sep 2023, 12:59
von Stivikivi
andreas7 hat geschrieben: Sa 9. Sep 2023, 12:45
Die aktuelle Rechtslage zur gesetzlichen Gewährleistung:
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... rsatz-5057
Bis zu 12 Monate nach dem Kauf muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht schon zum Zeitpunkt des Verkaufs vorgelegen hat.
Nach mehrmaligem erfolgslosen Versuchen zur Beseitigung der Mängel kann der Käufer auf Wandlung des Kaufes bestehen.
Rückgabe des fehlerhaften Produktes und Rückerstattung des Kaufpreises.
Du kapiert immer noch nicht was Gewährleistung und Garantie ist oder? Falls Rechtschutz vorhanden lass es dir von einem Anwalt erklären vielleicht kapierst du es dann.
Re: KSR Sanierungsverfahren
Verfasst: Sa 9. Sep 2023, 13:27
von E-Bik Andi
andreas7 hat geschrieben: Sa 9. Sep 2023, 12:45
Bis zu 12 Monate nach dem Kauf muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht schon zum Zeitpunkt des Verkaufs vorgelegen hat.
Nicht der Händler, sondern der Käufer (Kunde) muss das beweisen!
Sofern Garantie vom Hersteller- alles gut und streitbar.
Gewährleistung vom Verkäufer- ganz eine andere Lage! Du musst beweisen können, dass ab Kaufdatum der Mangel vorlag und Du ihn auch nachweisbar rechtzeitig gemeldet hast. Die Händler sind wirklich die letzten, die sich quer stellen wenn die Sache Hand und Fuß hat

Re: KSR Sanierungsverfahren
Verfasst: Sa 9. Sep 2023, 13:35
von Stivikivi
E-Bik Andi hat geschrieben: Sa 9. Sep 2023, 13:27
andreas7 hat geschrieben: Sa 9. Sep 2023, 12:45
Bis zu 12 Monate nach dem Kauf muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht schon zum Zeitpunkt des Verkaufs vorgelegen hat.
Nicht der Händler, sondern der Käufer (Kunde) muss das beweisen!
Sofern Garantie vom Hersteller- alles gut und streitbar.
Gewährleistung vom Verkäufer- ganz eine andere Lage! Du musst beweisen können, dass ab Kaufdatum der Mangel vorlag und Du ihn auch nachweisbar rechtzeitig gemeldet hast. Die Händler sind wirklich die letzten, die sich quer stellen wenn die Sache Hand und Fuß hat

Re: KSR Sanierungsverfahren
Verfasst: Sa 9. Sep 2023, 13:56
von The Rob
E-Bik Andi hat geschrieben: Sa 9. Sep 2023, 13:27
andreas7 hat geschrieben: Sa 9. Sep 2023, 12:45
Bis zu 12 Monate nach dem Kauf muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht schon zum Zeitpunkt des Verkaufs vorgelegen hat.
Nicht der Händler, sondern der Käufer (Kunde) muss das beweisen!
Sofern Garantie vom Hersteller- alles gut und streitbar.
Gewährleistung vom Verkäufer- ganz eine andere Lage! Du musst beweisen können, dass ab Kaufdatum der Mangel vorlag und Du ihn auch nachweisbar rechtzeitig gemeldet hast. Die Händler sind wirklich die letzten, die sich quer stellen wenn die Sache Hand und Fuß hat
Da liegst du falsch, Stichwort Beweislastumkehr.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung beträgt afair 24 Monate. Davon ist die ersten 12 Monate der Händler in der Beweispflicht, dass der Mangel beim Kauf
noch nicht vorlag. Danach ist es andersrum.
De facto spricht man daher oft von 12 Monaten Gewährleistung.
Re: KSR Sanierungsverfahren
Verfasst: Sa 9. Sep 2023, 15:05
von E-Bik Andi
The Rob hat geschrieben: Sa 9. Sep 2023, 13:56
Davon ist die ersten 12 Monate der Händler in der Beweispflicht, dass der Mangel beim Kauf noch nicht vorlag. Danach ist es andersrum.
Wie soll denn ein Händler beweisen, dass ein Mängel noch nicht vorlag, wenn dieser tatsächlich nicht vorlag? Vor dem Verkauf ein Gutachten von einem Sachverständigen erstellen?
Kein Wunder, wenn hier die Firmen reihenweise zusperren müssen! Wobei das vor Gericht wesentlich anders aussieht- sonst wäre der Freibrief für betrügerische Käufer geschrieben
Das lasse ich überprüfen, was und wie das auszulegen ist

Re: KSR Sanierungsverfahren
Verfasst: Sa 9. Sep 2023, 15:31
von Stivikivi
Der Richter hält sich an geltendes Recht und das ist so.
Wieso sollte der Käufer betrügen? Baut der Fehler ein? In was für einer Welt lebst du? Sowas nennt man Berufsrisiko. Wer das nicht tragen will arbeitet normal und nicht als selbständiger.
Aber genauso deswegen gibt es Richter und Anwälte, weil die meisten Leute irgendwas glauben oder meinen zu wissen was nicht mal annähernd der Realität entspricht. Hier geht's nicht um recht haben und recht bekommen sondern um irgendwas glauben was recht ist und dieses entsprechend einfordern wollen.
Fakt ist Garantie ist freiwillig da hat der Händler Null Komma Null was damit am Hut. Ist Sache des Herstellers.
Zweitens sind NEUE RECHTSPRECHUNG seit 2022 ganze 12 Monate Beweislastumkehr auf Nacken des Händlers geschlagen worden. Vorher waren es 6 Monate und 6 Monate später für Käufer. Deswegen war die 12 Monate Gewährleistung effektiv nur 6 Monate sinnvoll für Käufer. Das wurde nun geändert und der Händler trägt für volle 12 Monate das Risiko der Mängelfreien Sache, auch wenn der Hersteller Mist gebaut hat.
Gewährleistung ist Gesetzlich vorgeschrieben Garantie nicht. Im Jahre 2023 kann man erwarten das jeder Erwachsene der das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht geistig Gehandycappt ist in der Lage ist ordentliche Recherche zu betreiben. Oder kam diese brisante Nachricht aus ARD und ZDF?