Gerne doch. Gesetze werden von vorne nach hinten gelesen. In der Regel steht am Anfang im §1 gleich das wichtigste - der Geltungsbereich. Noch vor §2, wo meist die Begriffserklärung drinne steht. Das EMOG ist da keine Ausnahme. Im EMOG ist in §1 aufgeführt, für welche Fahrzeuge das Gesetz angewendet werden kann, die 45er-Klasse ist nicht mit dabei, damit kannst Du das Gesetz dafür auch nicht anwenden. Und wenn das Gesetz für die 45er nicht gilt, kannst Du auch nach diesem Gesetz kein E-Kennzeichen zuteilen. So einfach ist das. Und es lassen sich auch keine Tatbestände in späteren Paragraphen regeln, die außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes liegen.Afunker hat geschrieben: Sa 5. Nov 2022, 11:09Rainer bitte mal das/die Gesetze richtig lesen und dann argumentieren....
rainer*