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Re: Parkside du packst das...
Verfasst: Mi 15. Okt 2025, 11:22
von Kadett 1
Schutzschaltung...na mehr so Einweg. Ich hätte mal einen Kurzschluss fabriziert da ist intern ein Blech weggeschmolzen welches als Sicherung fungiert. Von der Dimension schätze ich das so Richtung Maxi Sicherung 50A beim Auto ein.
Re: Parkside du packst das...
Verfasst: Mi 15. Okt 2025, 12:51
von towo
Bei Deinem Bafang Motor am Pedelec begrenzt der Controller die maximale Stromaufnahme des Akkus. Mit 500W Peak liegst Du auch bei 42V (40V) noch in den von Dominik genannten Spezifikationen.
Beim Scooter mit bis zu 3kW ist ein unterdimensionierter Akku ohne BMS dann wohl eher eine Schnappsidee meinerseits, die ich besser verwerfen sollte. Schade, da ich den Scooter meistens nur für 3 KM Kurzstrecken in der Stadt einsetze, hätte mir ein kleiner Reserveakku im Topcase gut gefallen. Ganz besonders jetzt wo es kühler wird.
Re: Parkside du packst das...
Verfasst: Sa 1. Nov 2025, 00:59
von guewer
tsztsz hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 12:56
Fahrlässige Brandstiftung benötigt keinen Vorsatz. Hat die Gebäude und Haftpflicht das drin? Würde ich checken.
Grundsätzlich ist nur
grobe Fahrlässigkeit Anlass für eine Versicherung, dass sie die Leistung verweigern darf. Fahrlässigkeit allein, wie von dir selbst für diesen Fall bezeichnet, genügt dafür
nicht!
Außerdem trifft der Begriff "Brandstiftung" den Tatbestand in keinster Weise, weil dabei eine
Absicht, einen Brand zu legen, unterstellt wird.
Re: Parkside du packst das...
Verfasst: Sa 1. Nov 2025, 02:06
von tsztsz
ich habe hier von keinem Fall gesprochen.
Falls es brennt, weil an Akkus herumgebastelt wurde (und damit meinte ich das generell), ermittelt die Polizei wegen Brandstiftung, zieht auch fahrlässige Brandstiftung in Erwägung. Versicherungen prüfen das auch. Ob das dann so ist oder nicht, beurteilen dann Gerichte:
Beispiel (nicht die beste Quelle aber zu dem Brand hatte ich gelesen)
https://wordpress.wohnungswirtschaft-he ... urteil.pdf