Da hast du vollkommen Recht...

Da hast du vollkommen Recht...
Auch eine Möglichkeit. Es wird ja sicherlich nicht all zuviel Zeit zwischen Kaufdatum und Versicherungskennzeichen liegen.
Ja, bei mir. Inverkehrbringen/Baujahr war 2018, Erstzulassung (wenn man es so nennen darf) August 2019 mit Versicherungskennzeichen.
JA
.Mully hat geschrieben: ↑Fr 7. Okt 2022, 14:49Hallo,
Ich hab die letzten wochen hier mal fleißig verfolgt und wollte euch meine Erfahrungen mitteilen. Habe mir ein gebrauchtes Feddz E-Moped gekauft und war es heute freiwillig zulassen in Bruchsal. Hatte vorher angerufen. Benötigt wurde folgendes:
Coc- Bescheinigung, Kaufvertrag, evb-Nummer. Und ich musste das moped mit hinbringen.
Die Dame dort hat dann am Moped die Fahrgestellnummer gecheckt, und ob ein Kennzeichenhalter sowie eine Kennzeichenbeleuchtung vorhanden ist und ob der Halter mindestens 20cm über dem Boden angebracht ist.
Mehr wurde nicht benötigt.
Bekommen hab ich ein 180x200mm Kraftrad Nummernschild.
Lief alles Problemlos. Kosten 46,10€
Grüße
Nach mehrmaligem Nachfassen habe ich nun folgende Antwort von der Zulassungsstelle bekommen:Mächschen hat geschrieben: ↑Di 20. Sep 2022, 11:40Wobei das Unsinn ist, man kann wählen zwischen bis zu 280 × 200 Kennzeichen, 180 - 220 x 200 Kennzeichen und bis 255 × 130 Kennzeichen, sofern dies ans Fahrzeug passt
Ich würde bzgl. dem Kuchenblech die Behörde fragen, wo das steht, wenn das nicht hilft, soll halt der TÜV bescheinigen, dass 250 × 200 zu groß ist.
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