Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

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turbofoen
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von turbofoen »

Endlich kein Fahren mehr ohne Fahrerlaubnis, wenn man mit dem entdrosselten Roller unterwegs ist^^

Das wären dann statt einigen tausend Euro + Führerscheinentzug nämlich nur noch 70EUR + 1 Punkt in Flensburg!

techsoz
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von techsoz »

wie wäre denn die rechtliche Lage genau?
Also man wird
a) erwischt
b) in einen Unfall verwickelt
nach der neuen Regelung (also mit eingetragenem A1 Äquivalent) und einem getunten 45er Roller der 65 fährt.

> Fahren ohne Versicherungsschutz?
> Fahren eines nicht ordnungsgemäß angemeldeten Fahrzeugs?
> Fahren ohne Fahrerlaubnis fiele dann weg?

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turbofoen
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von turbofoen »

Von rechtlichen her ist es nur fahren ohne Zulassung.
Die Versicherung wird, da es eine Pflichtversicherung ist, den Schaden regulieren. Aber sie wird dich dann ganz sicher in Regress nehmen....
Fahren ohne Fahrerlaubnix ist es nicht, bzw. wäre es erst, wenn der 45er Roller mehr als 15Kw hätte und entsprechend schnell.

AkkuSchrauber

Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von AkkuSchrauber »

4X90min Theo und 5x90min Praxis OHNE Abschlussprüfung! :D Kein Erste Hilfe Kurs und keine Sehprüfung. Nur noch die passende Schlüsselzahl in die Karte und los gehts. Das sollte ja in max 4W. mit ~600€ zu schaffen sein.

ABER...

Es gibt derzeit nur wenige Fahrschulen, die 125ccm Motorräder vorhalten. Nach meinem Kentnissstand dann auch nur Schalt-Motorräder und keine Automatik Roller! Die Ausbildung auf eigenen mitgebrachten Fahrzeugen ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich!

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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von Mr.Eight »

Oha... damit hätte ich nicht gerechnet... halt ohne Prüfung. Dennoch müssen Stunden nachgewiesen werden. Das bedeutet, ich muß nur die Anzahl der Stunden nachweisen, nicht das Können. Also die Fahrschule kann nicht noch zwei Stunden dranhängen um eine Bedingung zu erfüllen. Das heißt, auch wenn ich einfach nach den Mindeststunden immer noch nicht schaffe auf zwei Rädern zu fahren, darf ich es dennoch?
Somit ist es eigentlich kein Selbstgänger. Man muß also doch noch Geld darin investieren. Um die 600 Euro?
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turbofoen
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von turbofoen »

Hier kosten die Einzelstunden knapp 45-50EUR, je nach Fahrschule. Werden aber bestimmt noch diverse Gebühren drauf kommen.
Ich rechne also mit etwa 600EUR. Aber das ist ja schon mal etwas anderes, als 1600EUR für den A1-Schein inkl. Prüfungen usw.

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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von vsm »

turbofoen hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 16:42
Endlich kein Fahren mehr ohne Fahrerlaubnis, wenn man mit dem entdrosselten Roller unterwegs ist^^

Das wären dann statt einigen tausend Euro + Führerscheinentzug nämlich nur noch 70EUR + 1 Punkt in Flensburg!
„Fahren ohne Fahrerlaubnis“ (nach § 21 StVG) würde dann zwar entfallen, allerdings stünde neben dem Fahren ohne BE auch das Fahren ohne Versicherungsschutz im Raum, eine Straftat mit exakt den selben Androhungen von Freiheits- bzw. Geldstrafe wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Fahrzeug von gesetzwegen nicht versicherungsfähig ist, was auf so ziemlich jedes „getunte“ Moped zutreffen dürfte.

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turbofoen
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von turbofoen »

Vielleicht sollten man das mal in eine FAQ aufnehmen!
Wenn ein Roller ein gültiges VS-Kennzeichen hat, in dem Fall eines, was bezahlt ist, dann ist es kein Fahren ohne Versicherungsschutz, egal ob das Teil nur 40 oder mit 100 fährt.

Das ist so, damit im Schadenfall die "Opfer" nicht ohne Entschädigung dastehen.
Ist im Pflichtversicherungsgesetz so geregelt.

Ob die VS dann den VS-Nehmer in Regress nimmt, steht auf nem anderen Blatt...ist aber dann ne zivilrechtliche Sache und keine Straftat. Die Straftat ergibt sich ggf. aus der gefahrenen Geschwindigkeit, aber da ist der VS ja außen vor.
Die Kasko zahlt dann natürlich freilich auch nix, aber die Haftpflicht ist davon unberührt.
Darüber hinaus beeinflusst eine solche illegale Entdrosselung im Versicherungsfall auch die Schadensregulierung. So ist bei der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht nur ein Regress von bis zu 5.000 Euro vorgesehen, sondern die Kaskoversicherung kann wegen einer Obliegenheitsverletzung die Zahlung ganz verweigern.
Quelle: juraforum.de

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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von vsm »

Damit, dass eine (für das Fahrzeug vor dem erlöschen der BE abgeschlossene) Haftpflichtversicherung erst einmal leisten muss, hast Du absolut recht. Das heißt aber explizit nicht, dass auch Versicherungsschutz im Sinne des Pflichtversicherungsgesetzes bestand und somit steht (neben dem zivilrechtlichen Regress) auch genannte Straftat im Raum.

AkkuSchrauber

Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von AkkuSchrauber »

Echt jetzt? Habt ihr in Anbetracht des Geländegewinns des gestrigen Tages wirklich keine anderen Themen als solch einen Käse? :roll:
Da wird ganz gegen alle Erwartungen solch ein Weihnachtsgeschenk präsentiert und ihr überlegt, ob es strafbar ist und welche Sanktionen drohen?
Da schäme ich mich doch glatt anstelle dessen nur meiner Fahrschule des Vertrauens bereits mein Kommen angedroht zu haben. :oops:
ist ja kein Wunder, dass Leute wie Kabee hier das Handtuch werfen! Nu reisst euch mal zusammen! ;)

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