Mach 1 - Identifizierung Modell

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mik_schreiber

Mach 1 - Identifizierung Modell

Beitrag von mik_schreiber »

Hallo,
habe mir einen gebrauchten Mach 1 ohne Zulassung gekauft (nur Privatgelände)
36V Watt Zahl weiss ich noch nicht.

Da ich Ersatzteile kaufen wollte, tage ich mich welche Variante es ist. Die Bilder die ich im Netz gefunden habe, haben vorne bei der Gabel eine Feder.
Mein Modell hat eine Gabel die eher aussieht wie bei einem "normale Motorrad" Kann mir jemand sagen welche Modell Bezeichnung das ist

Danke

wicki

Re: Mach 1 - Identifizierung Modell

Beitrag von wicki »

wi
mik_schreiber hat geschrieben: Die Bilder die ich im Netz gefunden habe, haben vorne bei der Gabel eine Feder.
Mein Modell hat eine Gabel die eher aussieht wie bei einem "normale Motorrad" Kann mir jemand sagen welche Modell Bezeichnung das ist
wie waers mit nem foto ?

mik_schreiber

Re: Mach 1 - Identifizierung Modell

Beitrag von mik_schreiber »

Schaut so aus:
Dateianhänge
mach1.jpg
mach1.jpg (21.79 KiB) 1723 mal betrachtet

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Harry
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Re: Mach 1 - Identifizierung Modell

Beitrag von Harry »

Hallo Mik,

Dein Mach 1 ist noch einer von der 1. Generation. Mit spezifischen Ersatzteilen wird es schlecht aussehen. Hoffentlich hast Du nicht viel für das Museumstück ausgegeben!
Gruß Harry

mik_schreiber

Re: Mach 1 - Identifizierung Modell

Beitrag von mik_schreiber »

nein, habe nicht viel dafür bezahlt und für den campingplatz reicht er

ZOOTV

Re: Mach 1 - Identifizierung Modell

Beitrag von ZOOTV »

Ich hänge mich hiergleich mal dran.

Es kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein, Fotos durch die Gegend zu posten um herauszufinden welches Mach 1 Modell man in seinen Händen hält?

Gibt es zufällig ein Typenschild welches ich übersehen hätte können?

lg

Jochen

Mudi Manni

Re: Mach 1 - Identifizierung Modell

Beitrag von Mudi Manni »

Hallo, nur mal zur Info, ein Campingplatz ist kein Privatgelände, es sei denn er gehört Dir, ohne ausdrückliche Genehmigung, darft Du den Scooter ohne Versicherung da gar nicht fahren. Wenn was passiert, wer bezahlt dann? Ich möchte hier nicht Moosern und als Klugscheißer dastehen, aber ich würde es nicht riskieren ohne Versicherung da rumzufahren. LG,
Mudi Manni :)

Öffentlicher Verkehr
Kraftfahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren können, brauchen in Deutschland eine Betriebserlaubnis, wenn man sie auf öffentlichen Straßen benutzen möchte. Um es deutlich zu sagen:

Öffentlicher Verkehrsraum?
•  Vereinfacht gesagt ist öffentlicher Verkehrsraum überall dort, wo sich jedermann aufhalten kann, ohne vorher ein Hindernis (Schranke, Zaun, Absperrung, Pförtner...) überwinden zu müssen.
•  Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Grundstück in Privatbesitz handelt! Auch der Parkplatz einer Gaststätte, der "nur für Kunden" reserviert ist, ist öffentlicher Verkehrsraum, solange der öffentliche Zugang nicht verhindert bzw. ständig kontrolliert werden kann.
•  Beispiele: Eine Straße / eine Spielstraße / eine Anliegerstraße / ein verkehrsberuhigter Bereich / ein geöffneter Supermarkt-Parkplatz / ein Flussufer / ein Spielplatz
...das alles ist öffentlicher Verkehrsraum!
•  Nur tatsächlich abgesperrtes Gelände (z.B. Schulhof mit geschlossenen Toren, Verkehrsübungsplatz mit Einlasskontrolle, abgezäunter Garten hinterm Haus) ist im verkehrsrechtlichen Sinn privat! Dort bestimmt der Eigentümer, was erlaubt ist.

Also, dein Elektroscooter ist ein Kraftfahrzeug im Sinne des Gesetzes, also Grundsätzlich zulassungs- und versicherungspflichtig, wenn ist, wie in deinem Fall über 6 km/h fährt. Somit benötigst du zur Teilnahme am Straßenverkehr eine Typengenehmigung des Fahrzeuges (Betriebserlaubnis) und ein Versicherungskennzeichen. Deine Fahrerlaubnis Klasse B deckt die Möglichkeit ab, den Scooter zu fahren. Entscheidend ist in deinem Fall, ob es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Grundsätzlich sind Wald- und Wiesenwege als Wirtschaftswege zu bezeichnen. Diese sind stehts öffentlicher Verkehrsraum, es sei denn, diese wären durch Schranken für die Benutzung durch jedermann gesperrt. Du musst also Grundsätzlich davon ausgehen, dass du auch auf solchen Wegen eine Zulassung und Versicherung brauchst, sonst müsste ja kein Forst- oder Landwirtschaftliches Fahrzeug zugelassen sein. Außerdem wirst du sicherlich, wenn auch nur kurzzeitig den öffentlichen Verkehrsraum befahren, um zu deinen Wald- und Wiesenwegen zu kommen. Du begehst also einen Verstoß § 1, 6 Pflichtversicherungsgesetz (Vergehen). Zulassungsrechtlich handelt es sich hier um ein Verstoß gegen § 3 FZV handeln (Owi über 50 Euro).
 

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