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an wen wenden zwecks Garantie?
Verfasst: Mi 17. Jun 2026, 11:40
von Schibunker
Hallo zusammen,
ich habe einen Silence S01. Den habe ich "gebraucht" gekauft. mit 2km auf dem Tacho. Der Roller wurde vom Vorbesitzer gewonnen, der aber dafür keinen Führerschein hat.
Jetzt funktioniert vorne auf einer Seite das Tagfahrlicht nicht. Und da würde ich mich gerne an den Hersteller wenden. Der Roller hat grad mal 300 km auf dem Tacho. Das sollte doch sicherlich noch Herstellergarantie drauf sein... Auch, wenn ich nicht der erste Besitzer bin, oder?
Nun finde ich ums Verrecken keinen Händler oder so hier in der Nähe von Köln an den ich mich wenden kann..
Hat hier von den Experten noch ne Idee??
Danke vorab
gruß
Sebastian
Re: an wen wenden zwecks Garantie?
Verfasst: Mi 17. Jun 2026, 12:06
von Pfriemler
Hauptansprechpartner ist der Händler, über den das gewonnene Objekt einst bezogen wurde. Generell ist die Garantie aber nicht darauf beschränkt, jeder Silence-Händler sollte helfen können und die Geschichte des Rollers sollte in der Silencedatenbank vorhanden sein, anders als bei Seat, wo der Kunde in der Nachweispflicht bleibt.
Dann ist die Frage, ob tatsächlich Garantie besteht, sie läuft ab Verkaufstag an einen privaten Endkunden zwei Jahre (meine ich) oder ab Erstzulassung, bei Gewerbekunden deutlich kürzer. Und schließlich die Frage, ob die vorgeschriebene erste Inspektion durchgeführt wurde. Die Laufleistung des Rollers ist unerheblich.
Ein defektes Tagfahrlicht ist zum Glück sogar ein noch "preiswert" vom Kunden zu behebendes Problem, wenn alle Stricke reißen. Dass die Dinger kaputt gehen, wurde hier schon berichtet.
Re: an wen wenden zwecks Garantie?
Verfasst: Mi 17. Jun 2026, 15:24
von rainer*
So einfach ist das nicht, bin ich als juristischer Laie der Meinung. Die gesetzliche Gewährleistung besteht zwischen dem Händler und dem ersten Kunden. Wenn der etwas weiter verkauft, besteht zum letzten Käufer kein Vertragsverhältnis zum Händler. Und der private Zwischenverkäufer kann die Sachmängelhaftung ausschließen. Da ist im Zweifelsfall nix zu holen, wenn der Händler auf stur schaltet.
Aber: Silence gibt eine Garantie auf das Fahrzeug, die am Fahrzeug hängen sollte, also wären die zuständig. Die Garantie erfordert, wie schon angesprochen, die von Silence vorgeschriebene Wartung.
Da Nissan offizieller Vertreter ist, eventuell dort mal anklopfen?
https://www.nissan.de/haendlersuche-sil ... rtner.html
Re: an wen wenden zwecks Garantie?
Verfasst: Mi 17. Jun 2026, 16:23
von Afunker
rainer* hat geschrieben: Mi 17. Jun 2026, 15:24
So einfach ist das nicht, bin ich als juristischer Laie der Meinung. Die gesetzliche Gewährleistung besteht zwischen dem Händler und dem ersten Kunden. Wenn der etwas weiter verkauft, besteht zum letzten Käufer kein Vertragsverhältnis zum Händler. Und der private Zwischenverkäufer kann die Sachmängelhaftung ausschließen. Da ist im Zweifelsfall nix zu holen, wenn der Händler auf stur schaltet.
Bin auch juristischer Laie. Es gibt hier m.M.n. keinen Zwischenverkäufer und selbst wenn:
Das BGB sieht so etwas nicht vor. Für die
Gewährleistung steht der Händler ein. An den sollte/muss sich der TE wenden.
Der Händler kann und darf laut BGB nicht auf stur schalten. Er ist in den ersten 6 Monaten ab Kauf in der Beweispflicht.
Auch wenn der Roller erst (überspitztes Beispiel) gerade mal um den Block gefahren wurde und das Licht ausfällt....
rainer* hat geschrieben: Mi 17. Jun 2026, 15:24
Aber: Silence gibt eine Garantie auf das Fahrzeug, die am Fahrzeug hängen sollte, also wären die zuständig. Die Garantie erfordert, wie schon angesprochen, die von Silence vorgeschriebene Wartung.
Welche Wartung, wenn Silence die auf 1000 Km (?) ansetzt?
Hier könnte die Garantie greifen, weil es ein fest verbautes (unter die Garantie fallendes) Bauteil ist...?
Re: an wen wenden zwecks Garantie?
Verfasst: Mi 17. Jun 2026, 16:59
von Wizzibizzi
rainer* hat geschrieben: Mi 17. Jun 2026, 15:24
Aber: Silence gibt eine Garantie auf das Fahrzeug, die am Fahrzeug hängen sollte, also wären die zuständig. Die Garantie erfordert, wie schon angesprochen, die von Silence vorgeschriebene Wartung.
Das wird spannend... wenn man bei Silence auf der Webseite Vertriebspartner sucht, dann findet man für Deutschland inzwischen.... genau null. Die Karte ist leer. Also scheint Silence offiziell in Deutschland gar keine Vertriebspartner mehr zu haben. Ob sich ein ehemaliger Verkäufer darauf berufen kann, dass er die Zusammenarbeit mit Silence beendet hat und daher keine Garantie oder Gewährleistung mehr übernehmen wird, wäre rechtlich zu bewerten - das kann ich als juristischer Laie natürlich auch nicht bewerten. Aber einfach wird das nicht mehr, einen Servicepartner in D zu finden...
Ich drücke die Daumen!
Gruß, Wizzibizzi
Re: an wen wenden zwecks Garantie?
Verfasst: Mi 17. Jun 2026, 18:33
von rainer*
Afunker hat geschrieben: Mi 17. Jun 2026, 16:23Es gibt hier m.M.n. keinen Zwischenverkäufer
Doch, den Vorbesitzer. Der TE hat keinerlei Vertragsbeziehung zum Händler, der die Silence als Neufahrzeug verkauft hat. Damit keine Gewährleistung und keine Beweispflicht.
Afunker hat geschrieben: Mi 17. Jun 2026, 16:23Welche Wartung, wenn Silence die auf 1000 Km (?) ansetzt?
Ich weiß nicht, wie es bei Silence ist, aber es gibt fast immer eine zeitabhängige Komponente z.B. "jährlich", oder "aller zwei Jahre".
@Wizzibizzi: Bitte Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Gewährleistung macht der Händler, Garantie macht Silence.
Re: an wen wenden zwecks Garantie?
Verfasst: Do 18. Jun 2026, 10:29
von Afunker
Fakt ist, dass der TE den Roller von einem verkauft bekommen hat, der diesen aus einem Gewinn hatte.
Der Gewinn wurde von einem Händler bzw. Vertriebspartner ausgegeben. Dieser steht in der Gewährleistung.
Wo dieser Händler/Vertriebspartner seinen Sitz hat, wäre erheblich für diese Sache. Auf jeden Fall in der EU.
Fakt ist auch, dass Silence 2-3 Vertriebspartner in der weiteren Umgebung vom TE hat, nämlich in Luxemburg und den Niederlanden.
Somit könnte sich der TE an einen dieser Vertriebspartner für Silence wenden und eine Garantieanfrage stellen.
Lehnt diese das Ersuchen ab und verweist auf den Händler wegen Gewährleistung, kann der TE sich damit an den Händler wenden.
Der Händler (auch wenn der Roller aus einem Gewinn stammt) steht so oder so (BGB und EU Verbraucherrichtlinie) in der Gewährleistung....
Alles gesagte, ist nicht rechtsverbindlich!
Re: an wen wenden zwecks Garantie?
Verfasst: Do 18. Jun 2026, 10:32
von Wizzibizzi
rainer* hat geschrieben: Mi 17. Jun 2026, 18:33
@Wizzibizzi: Bitte Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Gewährleistung macht der Händler, Garantie macht Silence.
Danke, ich habe auch nur einige Jahre im Einzelhandel gearbeitet, kenne den Unterschied also ganz gut...

Aber was hilft ein Händler, der nicht mehr da ist wenn es um deine Gewährleistungsansprüche geht? Und wie du weiter oben sehen kannst, gibt es genau gar keinen offiziellen Silence-Partner mehr in Deutschland. Daher eben mein "viel Glück" an den TE...
Gruß, Wizzibizzi