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an wen wenden zwecks Garantie?

Verfasst: Mi 17. Jun 2026, 11:40
von Schibunker
Hallo zusammen,

ich habe einen Silence S01. Den habe ich "gebraucht" gekauft. mit 2km auf dem Tacho. Der Roller wurde vom Vorbesitzer gewonnen, der aber dafür keinen Führerschein hat.

Jetzt funktioniert vorne auf einer Seite das Tagfahrlicht nicht. Und da würde ich mich gerne an den Hersteller wenden. Der Roller hat grad mal 300 km auf dem Tacho. Das sollte doch sicherlich noch Herstellergarantie drauf sein... Auch, wenn ich nicht der erste Besitzer bin, oder?
Nun finde ich ums Verrecken keinen Händler oder so hier in der Nähe von Köln an den ich mich wenden kann..

Hat hier von den Experten noch ne Idee??

Danke vorab
gruß
Sebastian

Re: an wen wenden zwecks Garantie?

Verfasst: Mi 17. Jun 2026, 12:06
von Pfriemler
Hauptansprechpartner ist der Händler, über den das gewonnene Objekt einst bezogen wurde. Generell ist die Garantie aber nicht darauf beschränkt, jeder Silence-Händler sollte helfen können und die Geschichte des Rollers sollte in der Silencedatenbank vorhanden sein, anders als bei Seat, wo der Kunde in der Nachweispflicht bleibt.
Dann ist die Frage, ob tatsächlich Garantie besteht, sie läuft ab Verkaufstag an einen privaten Endkunden zwei Jahre (meine ich) oder ab Erstzulassung, bei Gewerbekunden deutlich kürzer. Und schließlich die Frage, ob die vorgeschriebene erste Inspektion durchgeführt wurde. Die Laufleistung des Rollers ist unerheblich.

Ein defektes Tagfahrlicht ist zum Glück sogar ein noch "preiswert" vom Kunden zu behebendes Problem, wenn alle Stricke reißen. Dass die Dinger kaputt gehen, wurde hier schon berichtet.

Re: an wen wenden zwecks Garantie?

Verfasst: Mi 17. Jun 2026, 15:24
von rainer*
So einfach ist das nicht, bin ich als juristischer Laie der Meinung. Die gesetzliche Gewährleistung besteht zwischen dem Händler und dem ersten Kunden. Wenn der etwas weiter verkauft, besteht zum letzten Käufer kein Vertragsverhältnis zum Händler. Und der private Zwischenverkäufer kann die Sachmängelhaftung ausschließen. Da ist im Zweifelsfall nix zu holen, wenn der Händler auf stur schaltet.

Aber: Silence gibt eine Garantie auf das Fahrzeug, die am Fahrzeug hängen sollte, also wären die zuständig. Die Garantie erfordert, wie schon angesprochen, die von Silence vorgeschriebene Wartung.
Da Nissan offizieller Vertreter ist, eventuell dort mal anklopfen? https://www.nissan.de/haendlersuche-sil ... rtner.html

Re: an wen wenden zwecks Garantie?

Verfasst: Mi 17. Jun 2026, 16:23
von Afunker
rainer* hat geschrieben: Mi 17. Jun 2026, 15:24 So einfach ist das nicht, bin ich als juristischer Laie der Meinung. Die gesetzliche Gewährleistung besteht zwischen dem Händler und dem ersten Kunden. Wenn der etwas weiter verkauft, besteht zum letzten Käufer kein Vertragsverhältnis zum Händler. Und der private Zwischenverkäufer kann die Sachmängelhaftung ausschließen. Da ist im Zweifelsfall nix zu holen, wenn der Händler auf stur schaltet.
Bin auch juristischer Laie. Es gibt hier m.M.n. keinen Zwischenverkäufer und selbst wenn:
Das BGB sieht so etwas nicht vor. Für die Gewährleistung steht der Händler ein. An den sollte/muss sich der TE wenden.
Der Händler kann und darf laut BGB nicht auf stur schalten. Er ist in den ersten 6 Monaten ab Kauf in der Beweispflicht.
Auch wenn der Roller erst (überspitztes Beispiel) gerade mal um den Block gefahren wurde und das Licht ausfällt....
rainer* hat geschrieben: Mi 17. Jun 2026, 15:24 Aber: Silence gibt eine Garantie auf das Fahrzeug, die am Fahrzeug hängen sollte, also wären die zuständig. Die Garantie erfordert, wie schon angesprochen, die von Silence vorgeschriebene Wartung.
Welche Wartung, wenn Silence die auf 1000 Km (?) ansetzt?
Hier könnte die Garantie greifen, weil es ein fest verbautes (unter die Garantie fallendes) Bauteil ist...?