Nope, sieht mMn nicht gut aus, richtig abgehackt und nicht simmig. Sieht original für mich zehn mal besser aus. Aber es muss ja immer dem Erbauer gefallen

Nope, sieht mMn nicht gut aus, richtig abgehackt und nicht simmig. Sieht original für mich zehn mal besser aus. Aber es muss ja immer dem Erbauer gefallen
Da muss ich mal kurz was dazu schreiben.
Hakuna Matata.
Radabdeckung
Laut StVZO ist für Motorräder eine Radabdeckung vorgeschrieben, die mindestens 150mm über der Achsmitte beginnt und dabei die Lauffläche komplett abgedeckt). Nach EG-Recht ist allerdings keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben. Ergibt sich aus der Veränderung jedoch eine Verkehrsgefährdung, kann der Prüfer die Radabdeckung einfordern.
So und nach dem dies ermessen ist suche ich mir im Zweifelsfall einen der das gut findet und fertig.
Mitglieder in diesem Forum: Kadett 1, Rumstromer Henne und 7 Gäste