gervais hat geschrieben: ↑So 6. Aug 2017, 17:59
Na dann lohnt sich eine Einigung mit UNU, zumal der Fehler hier ja wohl von Anfang an bestand und hoffentlich auch reklamiert wurde. Eine Rückgabe ist auch passender als der Versuch, das Quietschmobil einem Ahnungslosen anzudrehen.
Nein, also verkaufen würden wir das Teil nicht. Ob ihr es glaubt oder nicht, es gibt noch Menschen mit Anstand und Verkäufer-Ehre.

Im Übrigen, nur damit es hier nicht zu Missverständnissen kommt: Wir unterstellen UNU nichts böses. UNU und die Werkstatt bemühen sich wirklich, das Problem zu lösen, nur leider hat das jetzt in 1.5 Jahren nicht geklappt. Und am Ende steht eben ein unbefriedigendes Produkt mit nicht behebbaren Mängeln, was wiederum - meiner Meinung nach - handfeste Gründe zum wirksamen Rücktritt vom Kaufvertrag "bietet".
Es gibt nur 3 Möglichkeiten:
1.) UNU stellt das quietschen doch noch dauerhaft ab
2.) Wir treten vom Kaufvertrag unter Inkaufnahme einer Wertminderung zurück, da mehrfach nachweislich Nachbesserungen fehlgeschlagen sind.
3.) Wenn 1. nicht klappt und 2. juristisch nicht durchsetzbar ist, fahren wir den UNU bis er auseinanderfällt und ergeben uns in unser Schicksal.
Mal ehrlich, klingt das unsererseits alles in allem nicht extrem vernünftig?
