Was das mit Schadensfreude zu tun, erschließt sich mir auf den ersten Blick gar nicht.
Entscheidend ist doch, welche Leistungsdaten dem Käufer zugesichert wurden und was letzten Endes irgendwo im Kaufvertrag steht.
Ich habe hier schon einmal gepostet, dass ich derlei Daten zur Beschleunigung nirgends in den Technischen Daten des Rollers auf den NIU-Seiten finde. Darauf ist niemand eingegangen.
Diese ominösen Beschleunigungswerte werden einzig in Testvideos vor offiziellem Verkauf bzw. aus einer kopierten Pressemitteilung gezeigt.
Bleibt jetzt die Frage weiterhin, welche Erfolgsaussichten ein Anwalt dabei sieht. Hier scheint es ja paar Leute zu geben, die das maßlos ärgert, dass ihr Roller nicht das bringt, was sie sich vorstellen. In China juckt das keinen, KSR kann nichts machen, bleibt nur der Weg zum Händler und vor Gericht. Geht den jemand von euch?
Alternativ wäre der Weg über die Presse, die das Modell getestet haben: ADAC, Bild, motor-sport was weiß ich. Da einfach mal einen Redakteur eines Tests anschreiben.
PS: wie man Zeiten und Beschleunigungen misst, weiß ich selber. Nur ist die nötige Hardware für Messung von 0-50 in 2-3 Sekunden alles andere als preiswert.
PPS: um meine Ernsthatigkeit etwas zu untermauern:
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anz ... 0-223-6267
Da kann man sich für kleines Geld so ein Teil mal ausleihen.
20.05.19 1000,0km - 7,65€; 24.10.19 2000,0km -15,93€ 10.08.20 3000,0km - 24,40€; 17.06.21 4000,0 km 32,36€;
08.11.21 5000 km, 15.08.22 6000km huch da fehlt was, aber 16.08.25 9000km
