125er definitiv berechtigt für ein E im Kennzeichen?

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Stivikivi
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125er definitiv berechtigt für ein E im Kennzeichen?

Beitrag von Stivikivi »

Bei den 45ern ist es ja mittlerweile klar das es nicht vorgesehen war. Wie sieht’s aber bei den 125ern aus? Gibt es da Herdzeller spezifische Unterschiede ob eine 125er E berechtigt ist oder nicht?
Oder ist die Voraussetzung ab 125 auf jeden Fall erfüllt?
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Peter51
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Re: 125er definitiv berechtigt für ein E im Kennzeichen?

Beitrag von Peter51 »

Im Elektromobilitätsgesetz steht, das 125er Elektroroller (L3e) ein "E" haben dürfen. Eigentlich sollte die Zulassungsstelle bei der der Zulassung fragen, ob man ein "E" haben möchte.
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Matrix3937
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Re: 125er definitiv berechtigt für ein E im Kennzeichen?

Beitrag von Matrix3937 »

Peter51 hat geschrieben:
Do 20. Okt 2022, 17:04
Im Elektromobilitätsgesetz steht, das 125er Elektroroller (L3e) ein "E" haben dürfen. Eigentlich sollte die Zulassungsstelle bei der der Zulassung fragen, ob man ein "E" haben möchte.
Bei mir hat die Zulassungsstelle nicht gefragt und trotzdem das E draufgesetzt (äh, angehängt). :lol:
Straßen gehen nicht nur geradeaus, in Kurven stehen auf der anderen Seite oft Laternenmasten und Bäume, das tut schon weh!

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didithekid
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Re: 125er definitiv berechtigt für ein E im Kennzeichen?

Beitrag von didithekid »

Hallo,
die L3e A1 (125er)-Klasse unterliegt ja seit ehedem den normalen Zulassungsvorschriften und man kann problemlos ein E-Kennzeichen bekommen,
wenn das E noch auf das Nummernschild passt. Und genau da ist das Problem. Die alte Nummernschildgröße für Leichtkrafträder, die einsmals die auf 80 km/h limitierte Geschwindigkeit verdeutlichen sollte, ist gut geeignet für E-Kennzeichen, da mit der kleinen Schrift zwei Buchstaben, drei Ziffern und das E drauf passen.
Bild
Aber einige Zulassungsstellen sind der Auffassung, dieses LKR-Nummernschild wäre für Neuanmeldungen nicht mehr statthaft und verweisen auf das inzwischen ja auch verkleinerte Format des regulären Motorradkennzeichens. Da ist dann aber der Platz für das E knapp, wenn man nicht eine super kurze Nummer ergattert.
Bild
Ohne E-Kennzeichen ist man aber nicht berechtigt, auf den Parkplätzen an E-Ladesäulen in der Aufladezeit zu parken.

Viele Grüße
Didi
Zuletzt geändert von didithekid am Do 20. Okt 2022, 17:45, insgesamt 5-mal geändert.
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Stivikivi
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Re: 125er definitiv berechtigt für ein E im Kennzeichen?

Beitrag von Stivikivi »

Super danke euch. Da ich einen sehr guten Sachgebietsleiter habe werde ich wohl da weniger Probleme haben.

220 x 130 sollte genug Platz für 7 Zeichen haben oder!
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Peter51
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Re: 125er definitiv berechtigt für ein E im Kennzeichen?

Beitrag von Peter51 »

Bei Saisonkennzeichen z.B. 03 bis 10 und "E" könnte es knapp werden ;) Kommt auch darauf an, ob man II oder MM wählt.
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Re: 125er definitiv berechtigt für ein E im Kennzeichen?

Beitrag von loetlampe »

Also ich kann bestätigen, dass in der unteren Reihe bei einem 220mm Kennzeichen bei zwei Buchstaben und zwei Zahlen das E noch mit drauf geht.
Ist dann allerdings "Engschrift" oder wie auch immer der passende Fachbegriff beim Schildermacher lauten mag.


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Immer dran denken, gummierte Seite unten, lackierte Seite oben!

SvenR.
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Re: 125er definitiv berechtigt für ein E im Kennzeichen?

Beitrag von SvenR. »

Es ist richtig, dass man für 45 er kein E Kennzeichen bekommt und das fehlerhaft war. Das E Kennzeichen hat auch nichts, mit der THG Qutote zu tun, sondern diese gilt für rein Batterie betriebene Fahrzeuge bzw Hybride mit mind rein elektrischer Reichweite. Das E Kennzeichen, bringt lediglich Vorteile beim Pkws. Manche Städte erlauben Benutzung der Busspur, kostenloses Parken oder sogar Benutzung von Anwohner Parkplätzen. Darauf kann man beim Roller verzichten. Laden darf man auch an Ladesäulen ohne E. Man muss sich nicht zwingend ein E Kennzeichen machen, wenn man es nicht will. Deswegen muss man in PKWs noch immer die blöde Umweltplakette kleben, trotz E Auto.

Kennzeichen hat man die Wahl bei 125 er, zwischen den breiten schmalen oder dem Motorrad Kennzeichen. Ich hatte beim EVO 2 Buchstaben und eine Zahl und das E. Somit habe ich das schmale Motorrad Kennzeichen genommen, mit 180 mm. Es gibt jedoch weiterhin, die sogenannten Kuchenbleche. Sollte der Platz nicht reichen, gibt es weitere Breiten wie 200 und 220 mm.

Ich reserviere mir im Vorfeld ein Kennzeichen, lasse es anfertigen und gehe damit zur Zulassungsstelle. Dort wollen die den Pin fürs Wunschkennzeichen und alles läuft.

Beamte müssen sich an geltendes Gesetz halten, auch wenn die andere Wünsche haben.

flash
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Re: 125er definitiv berechtigt für ein E im Kennzeichen?

Beitrag von flash »

In Berlin bekommt nur noch ein PKW ein E..
Hat die Zulassung seid September abgeschafft.

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HerbyK
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Re: 125er definitiv berechtigt für ein E im Kennzeichen?

Beitrag von HerbyK »

Ist aber schlecht, wenn das Schule macht.
Habe ich auf der Autobahn ein langsam zuckelndes e-FHZ vor mir, weiß ich: es muss bis zur nächsten Tanke haushalten,
so ist es mit einem eRoller auf der Kraftstrasse auch, wenn es -warum auch immer- mich zum Sparen bringt. Okay, ist dann bei böswilligen Zeitgenossen keine Werbung für den e-Roller, aber viele andere nehmen Rücksicht, genauso, wenn ich mit nur 90km/hv die Straße befahre: sie sparen (Benzin) mit...
Ich steh' wohl manchmal auf der Leitung, aber immer gerne auf Strom :lol:
Will ich Ventile hören, dann nur von meiner Pan European :mrgreen:

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