Ich komme mir zwar ein bisschen so vor, als würde ich gegen eine Wand reden, aber sei es drum: Es kann logischerweise keinen Roller mit Zulassung nach der neuen Verordnung geben, solange diese nicht inkraftgetreten ist. Auf welcher Grundlage sollte das KBA denn eine ABE erteilen? Hier hat Evolution nochmals den Wortlaut zu den Bedingungen der Zulassung zitiert. Wenn das so verabschiedet wurde, muss die Nr. der ABE auf dem Typenschild stehen. Ergo kann man auch keine Roller ausliefern, bevor man diese nicht hat...emjay hat geschrieben: ↑Sa 25. Mai 2019, 09:28von Strassenzulassung nach der neuen Verordnung steht da aber nichtsnudel24 hat geschrieben: ↑Fr 24. Mai 2019, 20:30Ich habe gerade den Moovi E-Scooter entdeckt. Der ist ja auch schon mit Straßenzulassung. Ein schönes kompaktes Teil, fährt auch ohne Strom nur mit Fußbetrieb und kostet schlappe 599€
https://moovi.de/
Wo bekomme ich jetzt eine Versicherung für den E-Scooter her?
Beim IO Hawk steht auch in der Beschreibung, dass der Antrag noch beim KBA liegt. Wie sie also eine „erste Charge“ mit einem Fabrikschild inkl. Genehmigungs-Nummer, die sie noch gar nicht kennen, versendet haben, erschließt sich mir nicht.

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