Wenn man den Gewährleistungsaspekt außer Acht lässt und ein wachsames Auge, Ohr und Gespür hat, dann sind Inspektionen bei E- Rollern meiner Meinung nach unnötig.
Außer beim Jupiter (wegen der Gewährleistung des teuren Akkus) hat keiner meiner Roller je eine Inspektion bekommen und es gab bis jetzt nach 3 Jahren noch keinerlei Problem.
Was soll denn bitte großartig gewartet werden? Da ist nix zu warten .
Glaubt jemand ernsthaft ein Händler prüft den festen Sitz SÄMTLICHER Schrauben und Muttern ? Oder es werden ALLE elektrischen Verbindungen geprüft?
Eine Inspektion ist im wesentlichen eine Durchsicht, ob nach Augenschein alles ok ist. Aufgrund seiner Erfahrung bemerkt der Mechaniker bei der Durchsicht und der Probefahrt mehr als ein absoluter Laie und evtl. kennt er generelle Schwachpunkte des jeweiligen Modells und hat ein Auge drauf. Das ist aber schon eine sehr optimistische Annahme.
Keine Schraube fällt von einer Sekunde auf die andere ab. Sie lockert sich erst mal und der wachsame Fahrer der sein Fahrzeug genau kennt, wird das in der Regel rechtzeitig an verändertem Fahrverhalten oder anderen Geräuschen bemerken.
Gewartet und eingestellt werden mussten früher Ventile, Zündzeitpunkt, Unterbrecherkontakte, ect.
All das gibt es nicht mehr. Auch an einem Verbrenner gibt es kaum mehr was zu tun. Ölwechsel, Zahnriemen, das war es schon im Wesentlichen.
Bei einem Roller gibt es an einer hydraulischen Scheibenbremsanlage nichts einzustellen und an einer mechanischen Trommelbremse grade mal eine Einstellmutter.
Daher mache ich an meinen Fahrzeugen grundsätzlich gar nichts solange sie unauffällig laufen. Fällt was auf wird die Ursache gesucht und abgestellt.
Inspektionen sind so ein bisschen was wie "winterfest machen" oder " urlaubsfit"
Wer beruhigter fährt oder nicht selbst schrauben kann oder will, der lässt sie machen. Schaden kann es ja nichts .
Es geht doch bei den Inspektionen um den Garantieverlust!!!
Weiß jemand da rechtliche Details? Verliert man die Garantie bei nicht durchgeführter Inspektion wirklich (Ich weiß es nur vom Hörensagen).
Garantie ist eine frei vereinbarte Leistung des Herstellers und unterliegt den Vertragsbedingungen. Wenn da vereinbart ist, dass du die Inspektionen zum Erhalt der Garantie machen lassen musst, dann ist das so.
Was du nicht verlierst ist deinen Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung. Wobei sich da der Händler nach 6 Monaten auf die Beweislastumkehr berufen kann. Wenn er das tut, viel Spaß!
Ich glaube, ich kenne die rechtlichen Details mehr oder weniger. Sie sind wie folgt:
1. Niu-Empfehlungen in diesem Handbuch müssen befolgt werden (einschließlich der Inspektionen), damit Ihre obligatorische Garantie gewährleistet ist. In einigen Ländern (z. B. Katalonien) ist es gesetzlich vorgeschrieben, diese Inspektionen mit jeder gewünschten Reparaturwerkstatt durchzuführen. Es muss sich nicht um eine mit Niu verbundene Reparaturwerkstatt handeln.
2. Zusätzliche Garantieleistungen (zum Beispiel die Garantie für das zusätzliche Jahr für den Akku) sind höchstwahrscheinlich von Ihrem Landesgesetz ausgeschlossen und hängen mit den internen Niu-Vorschriften zusammen. Sie können aus vielen Gründen entscheiden, Sie von diesem zusätzlichen Jahr auszuschließen, auch wenn Sie Ihre Inspektionen nicht in Niu-Werkstätten durchgeführt haben