Lass Dich auch nicht verunsichern, wenn NM auf die nicht eingehaltenen Wartungsintervalle herumreitet. Das ist meistens die erste Keule die sie schwingen. Die Wartungsintervalle sind NICHT Gegenstand der AGB, die wiederum die Grundlage für den Kaufvertrag sind.tiros02 hat geschrieben: Mi 21. Aug 2019, 20:07Danke Dirk für diese sehr interessante Information! Dann ist da das letzte Wort noch nicht gesprochen.Dirk hat geschrieben: Mi 21. Aug 2019, 19:08 Unter § 7 Mängelhaftung & Garantie in den AGB steht :
" (3) Wir gewähren auf in Fahrzeugen verbaute Akkus und Batterien 6 Monaten oder in den ersten 2000 Kilometer Laufleistung eine Garantie."
NM hat auf ihrer Internetseite den Punkt "GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN"
https://www.nova-motors.de/service/bedi ... edingungen.
Diese werden aber mit keiner Silbe in den AGB erwähnt und im zweiten Absatz §1 der AGB steht ja nun auch ganz deutlich:
"§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich - Erläuterung Verbrauchereigenschaft – Liefergebiet
(2) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt und von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
LG, Dirk