jekl1974 hat geschrieben: Fr 23. Aug 2019, 06:32
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Deshalb haben wir auch noch unseren Piaggio MP3 behalten, den wir völlig legal mit dem PKW-FS fahren dürfen. 500cm³/41PS/ 140km/h Spitze.(Ich weiß,
das es 2013 geändert wurde. Seit dem braucht man für das Teil die A1)
Will aber dafür hier keine Werbung machen, ist ja ein E-Forum
Wenn ich das richtig gelesen habe, dann so richtigerweise:
Besitzstand
Zur Klarstellung:
Mit einer vor dem 19.01.2013 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen der MP3 sowie alle anderen dreirädrigen Kraftfahrzeuge auch heute noch gefahren werden. Sowohl bei einem Umtausch als auch bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis und bei einer bloßen Neuausstellung des Führerscheins, weil das Dokument nicht mehr auffindbar war, werden zur Dokumentation dieses Besitzstandes die Klasse A mit Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 eingetragen.