STW hat geschrieben: ↑Mi 4. Sep 2019, 17:22
Und jetzt schreibst Du schneller als ich, also kurzer Nachtrag, weil die Bahn wartet:
In einer Reihe von nebeneinanderstehenden Einfamilienhäusern haben wir wahrscheinlich kein Problem damit, wenn jeder Nachts mit nur 1.7KW am Netz hängt. Stimmt.
In einem Hochhaus sieht es anders aus. Der E-Techniker geht von soundsoviel parallel geschalteten Herden, Kaffeemaschinen, Wäschetrocknern usw. aus. Die Gleichzeitigkeit von 1.7KW pro Haushalt ist mit regulären Elektrogeräten nicht gegeben, sondern es wird von erheblich geringerer Gleichzeitigkeit ausgegangen. Vor ein paar Wochen hatte ich erst so eine Musterberechnung gesehen. Also im Sinne von "70% kochen am Sonntag Mittag", "30% unter der Woche, während gleichzeitig bei 10% die Waschmaschine läuft". Dafür gibt es Normen, von deren Existenz ich zwar weiß, aber die ich nicht auswendig herbeten kann. [...]
Da helfe ich doch gerne: In der DIN 18015-1 ist die Bemessung der Hauptleitung für Wohngebäude wie folgt festgelegt:
Bis 5 Wohneinheiten: 63 A
6 bis 10 Wohneinheiten: 80 A
11 bis 17 Wohneinheiten: 100 A
18 bis 34 Wohneinheiten: 125 A
36 bis 100 Wohneinheiten: 160 A
D.h. bei mehr als 14 Wohneinheiten wird es knirsch, unter der Voraussetzung, dass keine höhere Bemessung angesetzt wurde (was allerdings sehr häufig der Fall ist), alle ein Elektroauto besitzen, mit dem sie 100 km / Tag fahren und die Warmwasserbereitung nicht elektrisch erfolgt (denn dann wären die Bemessungsgrößen deutlich höher und man könnte das Laden während der Warmwasserbereitung ja durchaus unterbrechen). Du hast also recht, dass das kein Selbstläufer wird, ich behaupte aber, dass das für den großen Teil der Wohngebäude durchaus ausreicht.
Wir hatten die Thematik ja auch früher schon: Da wurden elektrische Nachtspeicherheizungen gefördert, um über Nacht eine gewisse Grundlast im Stromnetz zu erreichen.
Alf hat geschrieben: ↑Mi 4. Sep 2019, 17:52
Jetzt komme ich mal wieder polemisch rüber ( früher hieß das: Fakten.... ).
[...]
Den Unterschied erkenne ich durchaus und Fakten fehlten in Deinen vorherigen Posts völlig. Ist also wieder Polemik, dieses mal immerhin mit anschließenden Fakten:
Alf hat geschrieben: ↑Mi 4. Sep 2019, 17:52
[...]Der Gleichzeitigkeitsfaktor wird von Energieversorger zu Energieversorger anders festgelegt. [...]
Das ist korrekt, was den Netzausbau angeht, nicht aber was die Anschlussleistung von Gebäuden angeht, die ist, wie gesagt, nach DIN bundeseinheitlich festgelegt. Was natürlich wiederum nicht heißt, dass jedes Gebäude diese Norm unbedingt erfüllt, schließlich gibt es so etwas wie Bestandsschutz. Die momentane Anschlussleistung kann man aber (auch als Mieter) bei seinem Netzbetreiber erfragen.