
Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein
- vsm
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein
Haha.. Aber interessant ist es schon! Ich habe gerade noch ein paar Urteile durchgeschaut und die Rechtsprechnung ist sich da tatsächlich uneins. Was die Sache auch interessant macht: Mit N-GT und N-Pro haben wir ja baugleiche Fahrzeuge unterschiedlicher Typklassen, hier wäre also ein Fahren ohne Versicherungsschutz definitiv auszuschließen, wenn man den N-Pro entdrosselt, da das dadurch entstandene Fahrzeug ja wieder versicherbar wäre... 

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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein
Probleme, die keine sindAkkuSchrauber hat geschrieben: ↑Fr 20. Dez 2019, 22:174X90min Theo und 5x90min Praxis OHNE Abschlussprüfung!Kein Erste Hilfe Kurs und keine Sehprüfung. Nur noch die passende Schlüsselzahl in die Karte und los gehts. Das sollte ja in max 4W. mit ~600€ zu schaffen sein.Es gibt derzeit nur wenige Fahrschulen, die 125ccm Motorräder vorhalten. Nach meinem Kentnissstand dann auch nur Schalt-Motorräder und keine Automatik Roller! Die Ausbildung auf eigenen mitgebrachten Fahrzeugen ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich!

völlig egal, mit welcher Klasse du die 5x90h ablegst, weil du nur die Belege vorlegen musst. Es gibt auch 50er mit Schaltung, die genauso wie grosse Motorräder geschalten werden(alle Simsons mW). Wenn du nur auf Automatik geschult bist, darfst du keine Schalter fahren, analog zum Kl. III bzw. B

500-600€ zahlen und man ist auf der Landstraße vernünftig unterwegs.
Ob die 50er langfristig überleben werden, ist die grosse Frage. Manche Hersteller(Suzuki), haben aktuell keine 50er mehr im Programm und haben auf die dreirädrigen L1E gesetzt, die jetzt durch die 125er-Freigabe auch unter Druck geraten. Man wird sehen, was sich langfristig durchsetzt und welche Hersteller, welchen Markt bedienen.

Zuletzt geändert von callmeuhu am Sa 21. Dez 2019, 17:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein
Simson ist 3 oder 4 Gang ab Werk , mittlerweile gibt es 5 Gang. Ich dachte immer bei Moped gibt es da keinen Unterschied, aber jetzt verstehe ich warum die Plagen alle kein Schalter fahren können 

Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24.
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und ab1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen
3/25 UNU aus 2016 mit 1960 km und kleinem Diebstahlschaden.
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein
wenn ich nicht irre, gibt es die Vespen auch als Schalter (4-Gang)
dazu natürlich die ganze Palette Enduros (zB Suzuki TS 50 )
Rennmaschinen wie die Aprillia RS 50 und die Honda NSR 50
alles schon gefahren, in den letzten 25-30 Jahren
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein
nochmal anders formuliert -> https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... um-a1.html
und...
theoretisch könnte die Fahrschule in Ermangelung einer 125er auch auf einer 250er ersatzweise schulen. Wichtig ist wohl eher das Schalten und Führen eines Zweirads im Verkehr zu erlernen. Womit dürfte aus meiner Sicht egal sein. Hoffe, die Rennleitung sieht das ähnlich.
und...
theoretisch könnte die Fahrschule in Ermangelung einer 125er auch auf einer 250er ersatzweise schulen. Wichtig ist wohl eher das Schalten und Führen eines Zweirads im Verkehr zu erlernen. Womit dürfte aus meiner Sicht egal sein. Hoffe, die Rennleitung sieht das ähnlich.

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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein
"Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist. "
Das kann dann später noch folgen, wenn es notwendig erscheint. Logisch ist das nicht, weil es keinen grossen Unterschied gibt, ob 125er oder 500er, rein von der Fahrdynamik.
Motorräder verleiten zum schnell fahren und dabei wird der Motorradfahrer oftmals übersehen, wegen der schmalen Silhouette+Geschwindigkeit. Das geht bei einer 50er noch meist glimpflich ab, bei höheren Geschwindigkeiten aber uU nicht mehr.
Die Frage wird sein, ob die Unfallzahlen der 125er dann steigen, wenn ungeübte Autofahrer damit verunglücken. Für ungeübte Autofahrer, halte ich die 5 Doppelstunden Praxis für nicht ausreichend
Das kann dann später noch folgen, wenn es notwendig erscheint. Logisch ist das nicht, weil es keinen grossen Unterschied gibt, ob 125er oder 500er, rein von der Fahrdynamik.
Motorräder verleiten zum schnell fahren und dabei wird der Motorradfahrer oftmals übersehen, wegen der schmalen Silhouette+Geschwindigkeit. Das geht bei einer 50er noch meist glimpflich ab, bei höheren Geschwindigkeiten aber uU nicht mehr.

Die Frage wird sein, ob die Unfallzahlen der 125er dann steigen, wenn ungeübte Autofahrer damit verunglücken. Für ungeübte Autofahrer, halte ich die 5 Doppelstunden Praxis für nicht ausreichend
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein
bin ich froh, dass du das nicht zu entscheiden hast. 
der Ausschuss hatte sich auch schnell noch angebliche Fallzahlen aus Östereich besorgt um eine nötige Druckkulisse aufzubauen. Glücklicherweise ist dem offensichtlich im Bundesrat aber dann niemand gefolgt.
Frage: Was macht einen FE Inhaber von vor 1.4.1980 geeigneter zum Führen eines Leichtkraftrades?
BTW: wenn ich vorn noch ein Rad hinzu nehme, kann ich sogar 500ccm /27KW bewegen und das mit 150km/h!
Hab ich einige Jahre gemacht. Ist auch nix passiert!

der Ausschuss hatte sich auch schnell noch angebliche Fallzahlen aus Östereich besorgt um eine nötige Druckkulisse aufzubauen. Glücklicherweise ist dem offensichtlich im Bundesrat aber dann niemand gefolgt.
Frage: Was macht einen FE Inhaber von vor 1.4.1980 geeigneter zum Führen eines Leichtkraftrades?
BTW: wenn ich vorn noch ein Rad hinzu nehme, kann ich sogar 500ccm /27KW bewegen und das mit 150km/h!
Hab ich einige Jahre gemacht. Ist auch nix passiert!

Zuletzt geändert von AkkuSchrauber am Sa 21. Dez 2019, 20:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein
Du gehst von dir selbst aus und das ist immer falsch
Ich benötige überhaupt keine einzige Stunde für den Umstieg, weil ich schon einmal den 1er angefangen habe, mit einer 500er. Wenn aber Leute nur 50er mit Automatik gefahren haben, dann fehlt die Erfahrung mit dem Kupplungshebel, Fußbremse und dem Schaltpedal.
Das soll eine Fahrschule innerhalb 5 Doppelstunden vermitteln ?
Die Sonderverrichtungen auf dem Parkplatz inklusive
Gut möglich, dass so mancher Fahrschüler gar nicht auf der Straße üben kann, weil Bremsen+Ausweichen und 8-fahren von der Fahrschule zuerst vermittelt werden wird
Auch die Ausklammerung von der 1. Hilfe finde ich grottenfalsch. Da wäre ohnehin eine 5jährige verpflichtende Erneuerung der Fähigkeiten mE das einzig vernünftige
Ich benötige überhaupt keine einzige Stunde für den Umstieg, weil ich schon einmal den 1er angefangen habe, mit einer 500er. Wenn aber Leute nur 50er mit Automatik gefahren haben, dann fehlt die Erfahrung mit dem Kupplungshebel, Fußbremse und dem Schaltpedal.
Das soll eine Fahrschule innerhalb 5 Doppelstunden vermitteln ?
Die Sonderverrichtungen auf dem Parkplatz inklusive

Gut möglich, dass so mancher Fahrschüler gar nicht auf der Straße üben kann, weil Bremsen+Ausweichen und 8-fahren von der Fahrschule zuerst vermittelt werden wird
Auch die Ausklammerung von der 1. Hilfe finde ich grottenfalsch. Da wäre ohnehin eine 5jährige verpflichtende Erneuerung der Fähigkeiten mE das einzig vernünftige
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein
Man möge mich schlagen, wenn ich falsch liege, aber derzeit kommt es doch darauf an, auf was man geprüft, nicht auf was man geschult wurde. Und ab 2020 (voraussichtlich) nicht mal mehr das, da reicht dann eine Bestätigung der Fahrschule, dass eine Einweisung ins Schalten stattgefunden hat. Die Übungsstunden und die Prüfung dürfen dann auch auf Automatik (oder eben E-Auto) absolviert werden, ohne dass die entsprechende Schlüsselzahl eingetragen wird.
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein
noch schlimmervsm hat geschrieben: ↑Sa 21. Dez 2019, 20:34Man möge mich schlagen, wenn ich falsch liege, aber derzeit kommt es doch darauf an, auf was man geprüft, nicht auf was man geschult wurde. Und ab 2020 (voraussichtlich) nicht mal mehr das, da reicht dann eine Bestätigung der Fahrschule, dass eine Einweisung ins Schalten stattgefunden hat. Die Übungsstunden und die Prüfung dürfen dann auch auf Automatik (oder eben E-Auto) absolviert werden, ohne dass die entsprechende Schlüsselzahl eingetragen wird.

es interessiert nicht, ob du in das Schalten eingewiesen wurdest, sondern du muss nur die 5 Doppelstunden auf dem Kleinkraftrad nachweisen

Gut, beim Autoführerschein finde ich persönlich Automatik/Schalter irrelevant
im schlimmsten Fall wird auf einem Automatikroller die Stunden nachgewiesen und das Schalten muss dann mühsam mit der gekauften 125er im Straßenverkehr geübt werden

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