Leistung in der COC liegt bei 1,9 kW , im Fz-Schein für die Soco TC hat die Zulassungsstelle hier bei uns 2 kW eingetragen - kann sein, dass der Beitrag für die Versicherung auch von der Leistung abhängig ist? Wobei zwischen 2 und 3 wird wohl kein großer Unterschied bestehen, nichtsdestotrotz sind mMn 1,9 bzw 2 kW richtig, 3000 W ist nämlich das Maximum, was der Motor her gibt, nominale Leistung liegt bei 1,9 kW.
Da ist natürlich was dran, aber ich glaube nicht dass das soviel ausmacht... ich glaube eher dass es die SF-Klasse 0 - 100 % ist Aber ja mei, will die Prozente ja später mal verschenken, da muss man halt oben anfangen
Hallo, ich bin seit Dezember stolzer Besitzer einer Super Soco TC.
Jetzt wollte ich auch gern das Thema mit der freiwilligen Zulassung angehen, meine Zulassungsstelle möchte nun von mir eine kurze schriftliche Bestätigung von einem Sachverständigen, dass die Kennzeichenbeleuchtung ausreichend ist!
Hat jemand die gleiche Erfahrungen, der Tüv möchte mir dies auch nich bestätigen, da es für so etwas keine Prüfung/ Vorgang gäbe...
Dann gehe zur Dekra. Die Auflage zur Erstellung eines Gutachtens ergibt sich aus:
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 5 Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen
(1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, kann die die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.
(2) Ist der Betrieb eines Fahrzeugs, für das ein Kennzeichen zugeteilt ist, untersagt, hat der Eigentümer oder Halter das Fahrzeug unverzüglich nach Maßgabe des § 14 außer Betrieb setzen zu lassen oder der Zulassungsbehörde nachzuweisen, dass die Gründe für die Beschränkung oder Untersagung des Betriebs nicht oder nicht mehr vorliegen. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn der Betrieb des Fahrzeugs nach Absatz 1 untersagt ist oder die Beschränkung nicht eingehalten werden kann.
(3) Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist, so kann die Zulassungsbehörde anordnen, dass
1.
ein von ihr bestimmter Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgelegt oder
2.
das Fahrzeug vorgeführt
wird. Wenn nötig, kann die Zulassungsbehörde mehrere solcher Anordnungen treffen.
Aus dieser Bestimmung ergibt sich aber auch, dass Du alternativ das Fahrzeug vorführen kannst. Da Du mit dem Fahrzeug mit vorläufigen Versicherungskennzeichen fahren darfst, wäre dass die preiswertere Alternative.
Hallo bin neu hier bin auch stolzer Besitzer einer Tc war heute beim Straßenverkehrsamt und habe sie Zugelassen das einzige was die mir vorher nicht gesagt haben das ich die Tc mitbringen soll also schnell nach hause und habe sie geholt zwecks Fin abgleich .Danach war alles in 5 min erledigt und jetzt habe ich Zulassungsbescheinigung 1 und 2 und ein großes Kennzeichen die wollten mir sogar das E geben aber dann hätte ich das große Kuchenblech nehmen müssen und das finde ich nicht so gut !
Also viel Glück bei deinem Vorhaben
Quark, für ein E braucht es doch nicht das große Kuchenblech?! Nur eine etwas kürzere Buchstaben-Zahlenkombination. Ich habe das kleine L3e Kennzeichen MIT E, mit Kennzeichen-Beschriftungsformat
XX
XX 12E
Null Problemo.
Willkommen hier und viel Spaß mit dem neuen Gefährt, egal ob mit oder ohne E
Zero S 11kWZF10.5
e-rider Thunder 5000: Ruht in Frieden
Hallo bin neu hier bin auch stolzer Besitzer einer Tc war heute beim Straßenverkehrsamt und habe sie Zugelassen das einzige was die mir vorher nicht gesagt haben das ich die Tc mitbringen soll
Macht auch wirklich jeder anders. Ich hatte meine nicht dabei, wie auch ohne Zulassung ...
Wozu sollte man das Fahrzeug, welches man ZULASSEN will, denn auch mitbringen....idr. haben die Fahrzeuge, die man zulassen will, je keine Zulassung....und dürfen so nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Soll man die dann mit dem Abschleppwagen zum Amt schaffen?