Ich war bei der NGT Aktion letzes Jahr dabei. Wie es unter Corrona ist, weiß ich nicht, aber die generellen Schritte zur Anmeldung sind gleich:berlim hat geschrieben: ↑Di 21. Apr 2020, 20:11Hallo zusammen!
Wie anscheinend noch ein paar andere () hat dieses Angebot mich dazu bewogen, mich hier anzumelden.
Habe keinen E-Roller, hab n A2-Führerschein, aber spiele schon lange mit dem Gedanken mir einen für die Stadt zuzulegen und bei dem Angebot...
Da er schneller als 50 km/h kann bräuchte der NQi GTS ein richtiges Kennzeichen, oder? Wie macht ihr das? Kümmert ihr euch um Zulassung, Versicherung und so 'ne Sachen erst nachdem er zum Händler geliefert wurde? Geht das überhaupt wegen Corona? Oder kann man das über den Händler machen?
Hab noch nie die "Katze im Sack" gekauft (zumindest nicht so 'ne dicke), deshalb verunsichert mich das Ganze ein bisschen.
Danke euch und viele Grüße
berlim
a) Der Händler informiert Dich, das Dein Roller eingetroffen ist, wahrscheinlich möchte er dann auch das Geld sehen.
b) Wenn Zahlung etc. geregelt ist übergibt er Dir neben den Kaufbeleg (auf den hervorgehen sollte, das es sich um ein Neufahrzeug handelt), ein COC (Konformitätserklärung) über das anzumeldende Fahrzeug.
c) Mit dem COC gehst Du zur Versicherung Deiner Wahl um eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (ggf. mit Kasko) abzuschließen. Da viele Versicherungen Probleme mit der Ermittlung der richtigen Fahrzeugklasse haben, es ist ein Leichtkraftroller (entsprechend der 125ccm Klasse). Roller werden manchmal günstiger versichert als Leichtkraft(motor)räder, weil sie wohl defensiver gefahren werden und weniger in Unfälle verwickelt sind (obwohl gleiche Fahrzeugklasse). Falls Du zur HUK gehst, kann ich Dir meine Vertragsnummer für den NGT nennen (gleiche Fahrzeugklasse), dann können sie den als Vorlage nehmen, so sollte es ca. 10 min dauern und keine zeitraubende Rückfragen mit der Zentrale nötig sein.
d) Dann bekommst Du eine elektronische Buchungsnummer, mit der der nötige existierende Versicherungsschutz gegenüber der Zulassungsbehörde nachgewiesen werden kann.
e) Anschließend geht es zur Zulassungsstelle, mit Kaufbeleg, COC, Versicherungsnummer, Personalausweis, ausreichend Geld auf den Konto mit Kontokarte. Falls wegen Corona die Zulassungsbehörden immer noch nur gewerbliche Anbieter zulassen, brauchen neben einer Vollmacht dieser Anbieter diese Dokumente.
f) Falls Du eine „Kurznummer“ auf den Nummernschild haben möchtest, damit ein kleineres Nummernschild möglich ist, das in die Aussparung des Hecks passen und wo man dann die Zusatzbeleuchtung (den überstehenden Stummel) abmontieren kann, weil er nicht benötigt wird, kommen Kosten für eine Wunschnummer hinzu. Falls das „E“ für Elektrofahrzeug mit drauf soll, dürfen nur 3 Zeichen (2 Buchstaben eine Ziffer oder 1 Buchstabe zwei Ziffern) auf das Sonderformat - Details siehe z. B. hier.
g) Dann muß man sich noch entscheiden, ob man eine Zulassungsbestätigung Teil 1 und 2 ausstellen lässt, oder mit dem COC fahren möchte (das ist in der Leichtkraftklasse möglich). Entsprechend fallen Gebühren an. Im COC steht auch die erforderliche Schlüsselnummer, andernfalls wird ein besuch beim TÜV fällig um diese herauszufinden oder zu bestätigen, weil die Zulassungsbehörden keinen Zugriff darauf beim Kraftfahrbundesamt haben.
h) Dann sollte alles einfach gehen: Entweder Zulassungsbestätigungen und COC wird ungültig gestempelt, Zahlungsaufforderung bezahlen, ab zum Schildermacher Nummernschild mit der erteilten Nummer prägen lassen, anschließend Siegel und TÜV-Plakette drauf und dann ab damit zum Händler
i) Nummernschild anschrauben lassen, Einweisung vom Händler auf das Fahrzeug, Kiste mit Zubehör (Ladegerät) nicht vergessen und ab damit … (wo immer Du damit hinfahren möchtest)
PS: geeigneten Helm und Schutzkleidung (Handschuhe, Nierengurt, festes Schuhwerk usw.) nicht vergessen - gerade für Neueinsteiger/Wiedereinsteiger wohl ein gerne vergessener Punkt.