Ich dachte mir, wenn Ihr mich schon verlinkt (ist nicht das erste mal…) schaue ich wenigstens mal rein.
Übrigens ist dieses Thema meines Wissens keines, das die neue Bundesregierung angestoßen hat. Das Ganze ist wie gesagt in der 38. BundesImissionsSchutzVerordnung (BImSchV) geregelt. Die entsprechenden Passagen wurden am 24.09.21, also auf den letzten Drücker vor der Wahl, noch von der alten Regierungskoalition beschlossen.
In dieser Verordnung ist geregelt, dass die für die Fahrzeugklassen relevanten Quoten für das jeweilige nächste Jahr bereits im Oktober im Bundesanzeiger veröffentlicht werden müssen. Wer auch immer dafür verantwortlich war, hat die Quoten nur für die Fahrzeugklassen M1, N1 und N2 berechnet und veröffentlicht. Die Leichtfahrzeuge (Klasse L3e bis L7e) wurden anscheinend vergessen. Und damit begann die Verwirrung.
Mir ist bereits im November aufgefallen, dass nicht von Autos und LKWs, sondern nur von „batterieelektrischen Fahrzeugen“ und „elektrisch betriebenen Straßenfahrzeugen“ die Rede war. Also habe ich die verschiedenen Quotenagenturen angesprochen. Und von überall Absagen erhalten. Bis auf Carbonify, die meine Argumentation nachvollziehen konnten und sagten: „Gib’ uns doch einfach mal Deine Zulassung und lass‘ es uns probieren!“.
Ich weiß nicht genau, was da im Hintergrund passiert ist. Aber von denen habe ich als erstes gehört (und dann im Anschluss auch auf der Homepage gelesen), dass das Umweltbundesamt (UBA) nochmal nachgedacht hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass alles, was eine Zulassungsbescheinigung Teil I besitzt, berechtigt ist. Die wird nämlich als Nachweis in der BImSchV gefordert.
Und jetzt entscheidet selbst, welche Agentur Ihr an Eurer Prämie beteiligt…
LG
Patrick
PS: Wer mehr wissen möchte, kann gerne am 27.01. um 21:00 Uhr auf meinem Kanal vorbeischauen. Der Zero-Pionier und ich werden uns ein wenig unterhalten. Unter anderem zur THG-Quote…