Moin,rainer* hat geschrieben: Mi 9. Feb 2022, 18:26Ja, kann man gemäß FZV §3 (3) "Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden." Warum sie das eingeführt haben, musst Du allerdings den Verodnungsgeber fragen (Bundesministerium Digitales und Verkehr).Norbert hat geschrieben: Mi 9. Feb 2022, 18:16Kann man einen L1e Roller zulassen? Warum sollte das gehen? Ich kann mir das nicht ansatzweise vorstellen. Durch die ABE oder das CoC fällt der doch nicht in die Kategorie, eine Zulassung zu bekommen.
rainer*
warum ist dann ja egal, wenn es geht. Schraubt man sich halt das etwas grössere Kuchenblech dran, diskutiert etwas mit der Versicherung herum und Zack! THG-Quote!
Hauptsache, es steht dann im Schein auch "Elektro" bei P.3.
Gruß,
Norbert