Ich hatte mit dem kauf eines solchen 20 km/h-eScooters geliebäugelt. Erfahrung (im wahrsten sinne des wortes): die dinger sind mir für meinen (haupt)zweck (ca. 8km (einfach) innerstädtisch) schlicht zu langsam (und zu ungefedert). Also wird's jetzt voraussichtlich ein 25 km/h-pedelec, evtl. in lastenradversion. Ein 45 km/h-roller wird das ganze dann früher oder später evtl. noch ergänzen.Sameroney hat geschrieben: Sa 5. Feb 2022, 11:15 ...möchte ... einen 20 kmh Roller haben ...
...will einfach ... diese 20kmh Dinger ausprobieren...
E-Scooter mit Sitz erlaubt...? Wenn nein 25kmh - 45kmh Alternative
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apfelsine1209
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Re: E-Scooter mit Sitz erlaubt...? Wenn nein 25kmh - 45kmh Alternative
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chrispiac
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Re: E-Scooter mit Sitz erlaubt...? Wenn nein 25kmh - 45kmh Alternative
Nun ja, man braucht - zumindest wenn man über keinen Führerschein verfügt oder alt genug ist - einen Sachkundenachweis, die sogenannte „Mofa Prüfbescheinigung“. Die ist hauptsächlich eine Theorieprüfung mit 2 Fahrstunden. Diese gilt nicht als Führerschein sondern halt als Sachkundenachweis. Einen Führerschein kann man entziehen, die Sachkunde hat man einmal Nachgewiesen, die läßt sich nicht entziehen. Das könnte für Kandidaten mit Drogen oder Alkoholdelikten entscheidend sein, um überhaupt noch Mobil zu sein.Pedator92 hat geschrieben: Sa 5. Feb 2022, 09:40 …
Die legalen mit Sitz sind Kategorie Mofa und auch bei 20 und 25km/h Führerschein Pflichtig außer man ist vor dem 1. 4.1965 geboren.
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Re: E-Scooter mit Sitz erlaubt...? Wenn nein 25kmh - 45kmh Alternative
Ein Fahrverbot für eben diese Fahrzeugklasse kann man trotzdem erhalten, ist wie ein Entzug.chrispiac hat geschrieben: Mi 13. Apr 2022, 12:46 die Sachkunde hat man einmal Nachgewiesen, die läßt sich nicht entziehen.
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Re: E-Scooter mit Sitz erlaubt...? Wenn nein 25kmh - 45kmh Alternative
Das geht aber nur gerichtlich und ist etwas ganz anderes als ein Führerscheinentzug. Vor allem sind solche Fahrverbote häufig zeitlich begrenzt oder mit Auflagen verbunden. Werden die Bedingungen erfüllt, gilt die Prüfbescheinigung weiter und muß nicht, wie ein Führerschein, nach einiger Zeit ohne Besitz, erneut erworben werden.
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