schlossstar hat geschrieben: Mi 27. Jul 2022, 16:24
Dann bleibt für mich aber die Frage, warum nun jeder ein individuelles Gutachten vorlegen muss? Beispielsweise hast Du in Frankfurt ja nun nachgewiesen, dass der E110S eine ausreichende Kennzeichenbeleuchtung hat, warum muss der nächste mit einer freiwilligen Zulassung des gleichen Rollers erneut in Frankfurt ein weiteres Gutachten vorlegen?
Aber Daumen hoch das bei Dir alles erledigt ist
Weil das KBA keine Kenntnis von diesen "Bescheinigungen" des TÜV für die E-Fahrzeuge des Herstellers Xy, Xyy usw. hat.....
Das gleiche bei den freiwilligen Zulassungen....
Würde das KBA für jegliche E-Fahrzeuge über die Zulassungen dazu Kenntnis haben,
dass diese in D mit den HSN xxxx und TSN xxxx zugelassen werden dürfen, käme das in der Datenbank der Zulassungstellen in ganz D vor.
Die Zulassungstelle in Düsseldorf, genauso wie in Frankfurt/Main ect.,
wüsste das danach sofort durch Eingabe des Herstellers wie es im COC Papier steht.
Aber nein, es wird kompliziert (und damit teuer) für den, der sein E-Fahrzeug freiwillig zulassen will....
