Du wirst immer mit persönlichen Erfahrungen und Einzelfällen alles argumentieren können. Es will dir ja auch keiner was wegnehmen aber der Gesetzgeber muss halt auf das schauen, was im allgemeinen gilt und nicht das, was eine Einzelperson betrifft. Darum ist es leider unerheblich, wie oft du deinen E-Roller nutzt und wie oft du dein Auto dafür stehen lässt.Link210 hat geschrieben: Do 4. Aug 2022, 12:40 Wie gesagt, ich habe über 13000 Kilometer mit den beiden Rollern in zwei Jahren runter. Ich lass das Auto so gut es geht stehen und pendel 50 Kilometer mit den NiUs zur Arbeit.
Fakt ist, dass die THG-Prämie bei einem 45km/h Roller nicht vorgesehen ist, sonst würde man nicht den Umweg über die freiwillige Zulassung gehen müssen. Und wie hier schon geschrieben wurde, wird es wohl eine Änderung geben.