Hallo,
ohne die B196-Nachschulung ist in der Autoführerscheinklasse B nur die AM-Fahrerlaubnis enthalten, für zweirädrige L1e-Fahrzeuge <45 km/h und <4.000Watt.
Alles an Zweirädern, was schneller fährt, als 45 km/h, ist Fahrzeugkategorie L3e. Dort wird dann zwischen Motorrädern/Krafträdern/Motorrollern hoher und mittlerer Leistung (L3e Kategorie A3, A2 ; Fahrerlaubnis A unbegrenzt bzw. A2 bis 35kW) unterschieden sowie Leichtkrafträdern/Leichtkraftrollern (L3e Kategorie A1 >11kW und Faherlaubnis A1) mit geringer Leistung.
Die neue Regelung zur B196-Nachschulung durch eine Fahrschule, erlaubt dann das Fahren eines Leichtkraftrades/Leichtkraftrollers in Deutschland wofür eigentlich (und europaweit) die A1-Fahrerlaubnis erforderlich wäre. Bei Benzinern ist da auch der Hubraum auf <125 ccm begrenzt. Daher wird das auch 125er Klasse genannt.
Zum Miku Super
https://scooterhelden.de/detail/index/sArticle/613
Ein SUNRA Miku Super liegt ja deutich unter der Leistungsgrenze von 11kW in dieser Fahrzeugklasse (L3e-A1) aber natürlich über 45 km/h.
Es ist also ein 125er/A1-Fahrzeug, das in Deutschland mit dem Zusatz B196 gefahren werden darf. Im Ausland wird das aber (bisher) nicht anerkannt, sofern man so weite Touren überhaubt vor hat.
Viele Grüße
Didi
_______________________________________________________________________________________________________________________Thunder-Fury100/ MASINI Sportivo S (2010, 2011, 2012) 5kW, Innoscooter EM6000L 5kW (2011), ZERO SR/F 17.3 (2023)