Wenn ich die Fahrgestell Nr. habe bekomme ich die EVB
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Passt das denn an den Roller?derdude hat geschrieben: Mi 7. Sep 2022, 13:41 Als Antwort kam, daß man ein Motorrad Kennzeichen benötigt mit einer Mindestgröße von 180x200mm.
Öhm, du hast dein ROLLER als MOTORRAD versichert? 51ccm und offene Geschwindigkeit ist doch komplett falsch für einen "45kmh" Roller.conny-r hat geschrieben: Mi 7. Sep 2022, 20:15 Das Vorspiel ging nach ca 120 min und 5 Gesprächen mit der VHV zu meinen Gunsten aus.
Wenn ich die Fahrgestell Nr. habe bekomme ich die EVB![]()
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Zusage für EVB.JPG
Also für SF43 und 20% finde ich den Preis überhaupt nicht gut...conny-r hat geschrieben: Mi 7. Sep 2022, 20:15 Das Vorspiel ging nach ca 120 min und 5 Gesprächen mit der VHV zu meinen Gunsten aus.
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Zusage für EVB.JPG
Also ich als Versicherungsmakler halte die Berechnung für falsch: richtig ist die Fahrzeugkategorie "014 / Leichtkraftroller bis 125 ccm und bis 11 kW", da bekomme ich die VHV gar nicht aufgelistet. Beim Angebot der VHV ist definitiv die falsche Fahrzeugklasse zu Grunde gelegt worden! Je nachdem welches Geburtsdatum Du hast und wo Du wohnst (BEITRAGSRELEVANTE DATEN) bekomme ich für die Haftpflicht und Teilkasko 150 SB einen Preis ab 23,53 € bei der Europa.conny-r hat geschrieben: Mi 7. Sep 2022, 20:15 Das Vorspiel ging nach ca 120 min und 5 Gesprächen mit der VHV zu meinen Gunsten aus.
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