Hä? Ummelden ja, aber nicht in der Weise, wie du es verstanden hast.Mächschen hat geschrieben: So 11. Sep 2022, 11:34 Ummelden muss man bei Umzug immer, bei Umzug in einen anderen Bezirk immer mit eVB, aber man kann das Kennzeichen seit einigen Jahren behalten.
Nur wenn ich gleichzeitig die Versicherung wechsele, nicht wenn ich nur von A nach B ziehe.
Der Sinn ist, dass ich nicht das Kennzeichen wechseln muss, was ich z.B. teuer (Wunschkennzeichen) in A bekommen habe und nach B mitnehmen will...
Wechsele ich gleichzeitig mit dem Umzug auch den Versicherer, dann wird eine neue eVB fällig. Das ist richtig.
By the Way: Wem fällt das auf und wer blickt bei all den Gesetzen und Verordnungen noch durch? Dem Polizeibeamten vor Ort in einer Kontrolle?Mächschen hat geschrieben: So 11. Sep 2022, 11:34 Wenn dabei ein Kennzeichen mit E an einem Fahrzeug, das kein E bekommen darf, auffällt und das muss es eigentlich, braucht man ein passendes Kennzeichen...
Die gucken eher auf illegale Auspuffe usw. bei Verbrennern, als wie auf so etwas.....