... und das so ganz ohne Plakette der Stadt Frankfurtramrod1708 hat geschrieben: ↑Sa 17. Sep 2022, 20:26Also bei meinem NIU passt das mit 220*130 perfekt.
Und sieht dazu noch gut ausIMG_20220731_211935.jpg

... und das so ganz ohne Plakette der Stadt Frankfurtramrod1708 hat geschrieben: ↑Sa 17. Sep 2022, 20:26Also bei meinem NIU passt das mit 220*130 perfekt.
Und sieht dazu noch gut ausIMG_20220731_211935.jpg
Hätte ja gut sein können, dass sie die Schildgröße dann am Ende nicht "abgenickt" hätten... hab auch die Luft angehalten, da man die Abstände der oberen "F" und den rechten Rand mit dem cm-Maßband gemessen hat "ob das Siegel den vorgeschrieben Abstand einhält"... ehrlich gesagt hab ich es bis heute nicht wirklich verstanden... sie haben dann aber geklebt. Aber ich hab mich schon zum Schilderstand gehen sehen eine andere Größen-Version kaufen, von daher immer RISIKO, das Schild schon "fertig" zu haben"ramrod1708 hat geschrieben: ↑Mo 19. Sep 2022, 07:51Mist! Falsches Bild. War wirklich von der Anprobe.
Natürlich ist da nun auch die Plakette der Stadt Frankfurt drauf.
Das habe ich jetzt schriftlich als Antwort bekommen.Mächschen hat geschrieben: ↑Mi 14. Sep 2022, 12:03Wenn die offensichtlich unberechtigt ablehnen, zahlen die den Anwalt.
Das ist der Fall, weil das CoC Übereinstimmung mit der Euro 5 norm bescheinigt und diese die passende Kennzeichenbeleuchtung bereits beinhaltet (240 × 130).
Nur, wenn der Halter eine größere Kennzeichengröße verlangt, kann dieser an den TÜV verwiesen werden.
.Stivikivi hat geschrieben: ↑Mo 19. Sep 2022, 12:41
Das habe ich jetzt schriftlich als Antwort bekommen.
Die Zulassungsbehörde benötigt ein Gutachten, aus dem die Vorschriftsmäßigkeit hinsichtlich § 10 FZV hervorgeht (Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen und dessen Ausleuchtung). Der aaS prüft auf der Grundlage des nach § 13 FZV, wenn eine technische Änderung nicht erforderlich ist (serienmäßige Ausstattung, weil z. B. Fahrzeug auch als Leichtkraft produziert wird) rund nach § 19 Abs. 3 StVZO, wenn eine technische Änderung unter Verwendung einer bauartgenehmigten Kennzeichenleuchte vorliegt.
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