Freiwillige Zulassung - Welche Kennzeichengröße habt ihr?
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Re: Erfahrungsbericht: Segway E110SE - Speedupdate und Probleme
Hier mal ein Schreiben meiner Zulassungsstelle, die ich vorab über mein Vorhaben informiert habe:
„ Sehr geehrter Herr…..,
entsprechend den Bestimmungen des § 3 Abs. 3 Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV) können die gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 c FZV vom Zulassungsverfahren ausgenommenen Leichtkrafträder auf Antrag dem vollständigen Zulassungsverfahren nach § 3 Abs. 1 FZV unterzogen werden.
Das freiwillige Zulassungsverfahren ändert jedoch nichts an der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. KraftStG und der Befreiung von der Verpflichtung zur technischen Überwachung nach § 29 Straßenverkehrs- Zulassungs- Ordnung (StVZO).
Folgende Unterlagen werden für die Fahrzeugzulassung benötigt:
- Übereinstimmungsbescheinigung, COC bzw. Datenbestätigung
- Rechnung Kaufvertrag im Original
- Bestätigung das noch keine Zulassung erfolgt bzw. beantragt wurde (Händler,Importeur, Erwerber)
- Bundespersonalausweis bzw. (Reisepass + Meldebescheinigung) jeweils im Original)
- elektronisches Versicherungsbestätigung (eVb)
Entsprechend den Bestimmungen des § 6 Absatz 8 der Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV) ist das Fahrzeug vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren. Durch das zuständige Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung wurde für das Land Brandenburg festgelegt, dass die Identifizierung des Fahrzeuges auch durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Prüforganisation für den Kraftfahrzeugverkehr erfolgen kann, der hierzu eine schriftliche Bestätigung ausstellt. Auch möglich ist die Identifizierung durch die Zulassungsbehörde am Betriebssitz des Fahrzeughändlers.“
Die Identifizierung des Fahrzeugs kostete mich 30€ bei der Dekra. Für die Mitarbeiterin bei der Zulassungsstelle war es auch der erste Roller, welcher „freiwillig“ zugelassen wurde. Schlussendlich hat es aber reibungslos geklappt.
„ Sehr geehrter Herr…..,
entsprechend den Bestimmungen des § 3 Abs. 3 Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV) können die gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 c FZV vom Zulassungsverfahren ausgenommenen Leichtkrafträder auf Antrag dem vollständigen Zulassungsverfahren nach § 3 Abs. 1 FZV unterzogen werden.
Das freiwillige Zulassungsverfahren ändert jedoch nichts an der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. KraftStG und der Befreiung von der Verpflichtung zur technischen Überwachung nach § 29 Straßenverkehrs- Zulassungs- Ordnung (StVZO).
Folgende Unterlagen werden für die Fahrzeugzulassung benötigt:
- Übereinstimmungsbescheinigung, COC bzw. Datenbestätigung
- Rechnung Kaufvertrag im Original
- Bestätigung das noch keine Zulassung erfolgt bzw. beantragt wurde (Händler,Importeur, Erwerber)
- Bundespersonalausweis bzw. (Reisepass + Meldebescheinigung) jeweils im Original)
- elektronisches Versicherungsbestätigung (eVb)
Entsprechend den Bestimmungen des § 6 Absatz 8 der Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV) ist das Fahrzeug vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren. Durch das zuständige Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung wurde für das Land Brandenburg festgelegt, dass die Identifizierung des Fahrzeuges auch durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Prüforganisation für den Kraftfahrzeugverkehr erfolgen kann, der hierzu eine schriftliche Bestätigung ausstellt. Auch möglich ist die Identifizierung durch die Zulassungsbehörde am Betriebssitz des Fahrzeughändlers.“
Die Identifizierung des Fahrzeugs kostete mich 30€ bei der Dekra. Für die Mitarbeiterin bei der Zulassungsstelle war es auch der erste Roller, welcher „freiwillig“ zugelassen wurde. Schlussendlich hat es aber reibungslos geklappt.
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Re: Erfahrungsbericht: Segway E110SE - Speedupdate und Probleme
Hi Leute,
meine Zulassungsstelle möchte einen Nachweis darüber, dass ein großes Kennzeichen gefahrlos angebracht werden kann.
Habt ihr dazu eine Idee bzw. könnt mir da etwas schicken?
Oder sollte ich damit einfach zum TÜV?
Viele Grüße
Michael
meine Zulassungsstelle möchte einen Nachweis darüber, dass ein großes Kennzeichen gefahrlos angebracht werden kann.
Habt ihr dazu eine Idee bzw. könnt mir da etwas schicken?
Oder sollte ich damit einfach zum TÜV?
Viele Grüße
Michael
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Re: Erfahrungsbericht: Segway E110SE - Speedupdate und Probleme
Um welchen Roller geht es? E110S(E) oder E125S? Für einen E110SE habe ich ein Gutachten von meinem Roller hier. Alternativ kannst du auch zum Tüv und dir eines holenMichael-aus-NRW hat geschrieben: ↑Fr 14. Okt 2022, 12:34meine Zulassungsstelle möchte einen Nachweis darüber, dass ein großes Kennzeichen gefahrlos angebracht werden kann.
Habt ihr dazu eine Idee bzw. könnt mir da etwas schicken?
Oder sollte ich damit einfach zum TÜV?
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Re: Erfahrungsbericht: Segway E110SE - Speedupdate und Probleme
Es geht um den E125S, ich fürchte das werden Sie dann nicht akzeptieren.
Dann warte ich mal auf eine Antwort von Segway oder muss einen Termin beim TÜV machen.
Vielen Dank trotzdem!
Dann warte ich mal auf eine Antwort von Segway oder muss einen Termin beim TÜV machen.
Vielen Dank trotzdem!
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Re: Erfahrungsbericht: Segway E110SE - Speedupdate und Probleme
Beim e125s ist viel mehr Platz für ein Kennzeichen, als beim e110s. Fahre damit zum TÜV, das sollte das einfachste sein.
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Re: Erfahrungsbericht: Segway E110SE - Speedupdate und Probleme
Hallo
Ich denke die Segway 125 sollte laut meiner Zulassungstelle problemlos ohne Tüv mit einem Schild 20cm x 20 cm angebracht werden können.
Ich habe eins Fotografiert an einem kleineren Roller.Kein Tüv.Niemand muss mit 45 km/h zum TÜV. Den es ändert sich weder die Geschwindigkeit noch die Leistung.
Alles andere ist Schikane.Die freiwillige Zulassung ist nicht verboten auch ohne TÜV
Gruß Ralf
Ich denke die Segway 125 sollte laut meiner Zulassungstelle problemlos ohne Tüv mit einem Schild 20cm x 20 cm angebracht werden können.
Ich habe eins Fotografiert an einem kleineren Roller.Kein Tüv.Niemand muss mit 45 km/h zum TÜV. Den es ändert sich weder die Geschwindigkeit noch die Leistung.
Alles andere ist Schikane.Die freiwillige Zulassung ist nicht verboten auch ohne TÜV
Gruß Ralf
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Freiwillige Zulassung - Welche Kennzeichengröße habt ihr?
Hallo zusammen,
wie gesagt, hab ich den E125S bestellt. Papiere sind schon auf dem Postweg.
Ich würde der Gerät dann nächste Woche schon freiwillig zulassen wollen. Könnt ihr mir vlt mal Fotos von euren Kennzeichen zeigen? Man kann ja ein Motorradkennzeichen (180x200) nehmen, oder ein "80er" Kennzeichen (240 x 130). Ich würde gerne das ganze fertig haben und bei Lieferung sofort losdüsen
Viele Grüße
Hutschy
wie gesagt, hab ich den E125S bestellt. Papiere sind schon auf dem Postweg.
Ich würde der Gerät dann nächste Woche schon freiwillig zulassen wollen. Könnt ihr mir vlt mal Fotos von euren Kennzeichen zeigen? Man kann ja ein Motorradkennzeichen (180x200) nehmen, oder ein "80er" Kennzeichen (240 x 130). Ich würde gerne das ganze fertig haben und bei Lieferung sofort losdüsen

Viele Grüße
Hutschy
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Re: Erfahrungsbericht: Segway E110SE - Speedupdate und Probleme
Hallo zusammen,
ich stehe davor, mir einen E110S anzuschaffen und will ihn auch freiwillig zulassen.
@mactebi: hat sich segway dahingehend bei dir gemeldet oder konntest du die Zulassungsbehörde mit einem "fremden" Gutachten überzeugen?
Grüße
ich stehe davor, mir einen E110S anzuschaffen und will ihn auch freiwillig zulassen.
@mactebi: hat sich segway dahingehend bei dir gemeldet oder konntest du die Zulassungsbehörde mit einem "fremden" Gutachten überzeugen?
Grüße
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Re: Freiwillige Zulassung - Welche Kennzeichengröße habt ihr?
Moin, ich habe das gleiche Thema. Mir wurde allerdings nur das 180 x 200 angeboten - passt das überhaupt an den Segway ? Danke Euch
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Re: Freiwillige Zulassung - Welche Kennzeichengröße habt ihr?
Die Heckpartie vom E125S ist anders, als vom E110S. Beim E110S passt ein 180x200 Motorradkennzeichen gerade so. Das steht je nach Prägung dann ca. 1mm über dem Reflektor drüber. Beim E125S ist das kein Problem.
Ich habe dann aber mit ein bisschen Glück auf meinem E110SE ein 180x130 zugelassen bekommen. Die Zulassungsstelle wollte das erst nicht, dann habe ich aber mit dem Abteilungsleiter ein nettes Gespräch gehabt und der hat das dann durchgewunken. Sieht meiner Ansicht nach auch richtig gut aus.
Hier mein kleines:

Und hier das große:

Als Halterung habe ich einfach eine Alu-Platte zugesägt und am Moped befestigt und dann darauf das Kennzeichen geschraubt.
Ich habe dann aber mit ein bisschen Glück auf meinem E110SE ein 180x130 zugelassen bekommen. Die Zulassungsstelle wollte das erst nicht, dann habe ich aber mit dem Abteilungsleiter ein nettes Gespräch gehabt und der hat das dann durchgewunken. Sieht meiner Ansicht nach auch richtig gut aus.
Hier mein kleines:

Und hier das große:

Als Halterung habe ich einfach eine Alu-Platte zugesägt und am Moped befestigt und dann darauf das Kennzeichen geschraubt.
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