Polizei bei einem Verkehrsunfall oder nicht?
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Re: Polizei bei einem Verkehrsunfall oder nicht?
Ja solche Leute gibt es leider auch. Werd’s nie verstehen dafür kann man sich weiterbilden und einen besser bezahlten Job machen oder Lotto spielen oder oder.
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Re: Polizei bei einem Verkehrsunfall oder nicht?
Moin,Stivikivi hat geschrieben: ↑Di 1. Nov 2022, 23:29Würdet ihr bei einem Verkehrsunfall wo es augenscheinlich erstmal nur um Blech geht die Polizei rufen oder eher nicht?
Manche weisen die Schuld nämlich widerrechtlich zu und ahnden entsprechend den Verstoß mit einem Verwarngeld andere nehmen den Unfall nur auf.
Heutzutage ist halt nichts mehr sicher und man muss sich ja halt irgendwie rechtlich absichern.
ich hab auch ein paar Kilometerchen schon gefahren und auch so das ein oder andere erlebt.
In Europa und den USA hab ich mit der Polizei nie Probleme gehabt und da wurde auch sich auch nie geweigert rauszukommen. Wenn es "nur" der Rempler auf dem Parkplatz war ist die Prio halt entsprechend niedrig und man wartet, aber gekommen sind die Uniformträger immer.
Wo ich ess mit zweimal Überlegen würde Polizei zu rufen wäre China und Thailand, grade als Europäer hat man da wohl einen schlechten Stand.
Wo ich niemals wieder Polizei rufen würde wäre Afrika.
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Re: Polizei bei einem Verkehrsunfall oder nicht?
Okay wenn man sich das weltweit anschaut haben wir wohl mitunter noch die beste Polizei.
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Re: Polizei bei einem Verkehrsunfall oder nicht?
Bei Verdacht auf Personenschäden ist die Polizei meines Wissens verpflichtet zu kommen. Ich hatte in 45 Jahren nur einen einzigen Unfall. Da ist mir nachts einer bei 80km/h in die Seite gefahren.
Ich war da über die Polizei heilfroh. Schon alleine wegen der Organisation der Bergung des Autos das in einem Feld lag. Der Verursacher wurde wegen Nichtbeachtung der Vorfahrt verwarnt und seine Einlassungen gleich von der Polizei abgebügelt So hatte ich auch keinerlei Probleme mit der Schadensregulierung trotz Reparaturkosten von über 20 000 DM und wochenlangen Mietwagens.
Gruß,
Achim
Ich war da über die Polizei heilfroh. Schon alleine wegen der Organisation der Bergung des Autos das in einem Feld lag. Der Verursacher wurde wegen Nichtbeachtung der Vorfahrt verwarnt und seine Einlassungen gleich von der Polizei abgebügelt So hatte ich auch keinerlei Probleme mit der Schadensregulierung trotz Reparaturkosten von über 20 000 DM und wochenlangen Mietwagens.
Gruß,
Achim
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Re: Polizei bei einem Verkehrsunfall oder nicht?
Hallo Achim,
Das freut mich. Unfallfrei so lange wie es geht ist immer am besten. Leider geht das heutzutage aufgrund der hohen Verkehrsdichte, Stress und vor allem Skrupellosen Betrügern nicht mehr.
Das freut mich. Unfallfrei so lange wie es geht ist immer am besten. Leider geht das heutzutage aufgrund der hohen Verkehrsdichte, Stress und vor allem Skrupellosen Betrügern nicht mehr.
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Re: Polizei bei einem Verkehrsunfall oder nicht?
Bei einem Unfall mit einem Zweirad, möglichst gleich "Aua" rufen und weinen wie ein Schlosshund.
Umstehende Personen, sind dann eher bereit sofort die Polizei zu rufen und evtl. als Zeuge bei der Polizei und einem späteren Rechtsverfahren da zu sein.
Wenn die Polizei nach Verletzten frägt, sofort melden (sofern man es selbst noch kann) und ins nächste KH bringen lassen.
Denn es kann passieren, dass erst Stunden oder Tage später,
z.B. Schmerzen an der Halswirbelsäule (Schleudertrauma), Rippenbrüche usw. sich bemerkbar machen.
Bei einem meiner Unfälle mit einem Roller (mir fuhr eine Dame rückwärts! vorne auf den Roller) hatte ich erst am nächsten Tag Schmerzen an den Rippen.
Hätte ich damals bei der Polizei (die erst 1 Std. nach dem Unfall da war!) einen RTW rufen und mich ins KH bringen lassen,
wäre es teuerer für die Unfallgegnerin geworden.....
Umstehende Personen, sind dann eher bereit sofort die Polizei zu rufen und evtl. als Zeuge bei der Polizei und einem späteren Rechtsverfahren da zu sein.
Wenn die Polizei nach Verletzten frägt, sofort melden (sofern man es selbst noch kann) und ins nächste KH bringen lassen.
Denn es kann passieren, dass erst Stunden oder Tage später,
z.B. Schmerzen an der Halswirbelsäule (Schleudertrauma), Rippenbrüche usw. sich bemerkbar machen.
Bei einem meiner Unfälle mit einem Roller (mir fuhr eine Dame rückwärts! vorne auf den Roller) hatte ich erst am nächsten Tag Schmerzen an den Rippen.
Hätte ich damals bei der Polizei (die erst 1 Std. nach dem Unfall da war!) einen RTW rufen und mich ins KH bringen lassen,
wäre es teuerer für die Unfallgegnerin geworden.....
Gruss Helmut
Ranis 2000 seit 08.2019 ca.12000 Km gefahren
Wechsel Akku alt gegen neu bei 6600 Km, Sicherungsautomat bei 9300 Km
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- Ganter Ingo™
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Re: Polizei bei einem Verkehrsunfall oder nicht?
Und wie fast immer: Reines Stammtisch-Blablabla.
Ob die Polizei Lust hat zur Unfallaufnahme zu kommen, entscheidet sie nach mündlichen Vortrag am Telefon und ob sie für den Bagatellunfall ohne Personenschaden (!) gerade auch Zeit hat.
Die Polizei macht gegebenenfalls Fotos zu Beweissicherungszwecken. Ansonsten nimmt sie den Unfall nach Angaben der Beteiligten auf und protokolliert dieses. Das Recht, darüber zu urteilen, wer Schuld hat (alleine, beidseitiges Verschulden; Haftungsverteilung), hat die Polizei nicht. Darüber muss im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden.
Die Polizei kann, muss aber nicht, ein Bußgeldverfahren einleiten. Über die Rechtmäßigkeit eines Bußgeldverfahrens wird an anderer Stelle entschieden. Ein Bußgeldverfahren hat keinen Einfluss auf die zivilrechtlichen Ansprüche untereinander.
Ob die Polizei Lust hat zur Unfallaufnahme zu kommen, entscheidet sie nach mündlichen Vortrag am Telefon und ob sie für den Bagatellunfall ohne Personenschaden (!) gerade auch Zeit hat.
Die Polizei macht gegebenenfalls Fotos zu Beweissicherungszwecken. Ansonsten nimmt sie den Unfall nach Angaben der Beteiligten auf und protokolliert dieses. Das Recht, darüber zu urteilen, wer Schuld hat (alleine, beidseitiges Verschulden; Haftungsverteilung), hat die Polizei nicht. Darüber muss im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden.
Die Polizei kann, muss aber nicht, ein Bußgeldverfahren einleiten. Über die Rechtmäßigkeit eines Bußgeldverfahrens wird an anderer Stelle entschieden. Ein Bußgeldverfahren hat keinen Einfluss auf die zivilrechtlichen Ansprüche untereinander.
Gruß vom Ganter Ingo™ - Ingo Gänsfuß
Revoluzzer Plus 2.0 PLUS - Baujahr 2017 - 45 km/h - Akku Lithium 30 Ah
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Re: Polizei bei einem Verkehrsunfall oder nicht?
Hat es leider schon wenn man das Bußgeld bzw Verwarnungsgeld zahlt. Ist quasi ein Schuldeingeständnis
- HerbyK
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Re: Polizei bei einem Verkehrsunfall oder nicht?
@ganter.ingo wie stiviki und ich am anfang schilderten, lief es anders. Vielleicht ist es heutzutage wieder anders.
2013, bei dem von mir geschilderten Unfall, hatte ich eine Anzeige
(ich glaube nicht, dass es nur eine Verwarnung war,, da Unfall und da die Polizei mir klar machte: Sie haben der Dame die Vorfahrt genommen und durch das Schleudern ist doch wohl klar, dass sie zu schnell waren und nicht richtig geschaut haben)
Sofort am Hals, und ich habe nach RS mit meinem Rechtsanwalt -trotz meiner Kann-nicht-sein- Beteuerungen* bezahlt...
*ich habe rechts geschaut, ich bin nach dem links Blick weitergefahren, okay gehalten habe ich nicht, habe nur im 2. Gang abgebremst, war ja Nacht...
Ist für mich schon eine Weile her, aber die Akte müsste noch da sein.
2013, bei dem von mir geschilderten Unfall, hatte ich eine Anzeige
(ich glaube nicht, dass es nur eine Verwarnung war,, da Unfall und da die Polizei mir klar machte: Sie haben der Dame die Vorfahrt genommen und durch das Schleudern ist doch wohl klar, dass sie zu schnell waren und nicht richtig geschaut haben)
Sofort am Hals, und ich habe nach RS mit meinem Rechtsanwalt -trotz meiner Kann-nicht-sein- Beteuerungen* bezahlt...
*ich habe rechts geschaut, ich bin nach dem links Blick weitergefahren, okay gehalten habe ich nicht, habe nur im 2. Gang abgebremst, war ja Nacht...
Ist für mich schon eine Weile her, aber die Akte müsste noch da sein.
Ich steh' wohl manchmal auf der Leitung, aber immer gerne auf Strom
Will ich Ventile hören, dann nur von meiner Pan European
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Re: Polizei bei einem Verkehrsunfall oder nicht?
Ja immer Theorie und Praxis
Polizei darf vieles nicht aber wenn man nicht weis was man für rechte hat lässt man es halt mit sich machen.
Typische Beispiele wären
- Sie dürfen nicht in den Kofferraum schauen probieren es dann aber über Umwege mit Warndreieck, Verbandskasten, Warnweste etc. Daher am besten alles vorne aufbewahren.
- Ohne hinreichenden Verdacht auf Alkoholkonsum muss man auch nicht pusten. Man müsste dann eigentlich aufs Revier aber kein Richter wird auf Anruf ohne hinreichenden Verdacht diesem zustimmen. Zudem jeder Einstich quasi Körperverletzung darstellt.
- Die Polizei darf auch nicht fragen woher du kommst oder wohin du willst. Standardaussage von mir ich komm aus meiner Mutter und will da lang.
- Vor Ort als Beschuldigter sollte man am besten gar nichts sagen wenn doch die Polizei gerufen wird. Hier würde ich aus persönlicher Erfahrung immer einen Anwalt konsultieren.
Jeder sollte sich ins Gedächtnis rufen das Polizei genauso wie andere Beamte eigentlich unsere DIENSTLEISTER sind. Nichts anderes. Das soll jetzt nicht respektlos klingen aber ich lasse mir von Handwerker den ich bezahle auch nicht auf der Nase rumtanzen sondern klare Ansage und wenn das nicht fruchtet raus.
Der Unfall den ich aktuell am regulieren bin läuft übrigens ohne Polizei reine Dashcam Aufnahme und Hinzuziehung des Anwalts und eigenen Gutachter.
Polizei darf vieles nicht aber wenn man nicht weis was man für rechte hat lässt man es halt mit sich machen.
Typische Beispiele wären
- Sie dürfen nicht in den Kofferraum schauen probieren es dann aber über Umwege mit Warndreieck, Verbandskasten, Warnweste etc. Daher am besten alles vorne aufbewahren.
- Ohne hinreichenden Verdacht auf Alkoholkonsum muss man auch nicht pusten. Man müsste dann eigentlich aufs Revier aber kein Richter wird auf Anruf ohne hinreichenden Verdacht diesem zustimmen. Zudem jeder Einstich quasi Körperverletzung darstellt.
- Die Polizei darf auch nicht fragen woher du kommst oder wohin du willst. Standardaussage von mir ich komm aus meiner Mutter und will da lang.
- Vor Ort als Beschuldigter sollte man am besten gar nichts sagen wenn doch die Polizei gerufen wird. Hier würde ich aus persönlicher Erfahrung immer einen Anwalt konsultieren.
Jeder sollte sich ins Gedächtnis rufen das Polizei genauso wie andere Beamte eigentlich unsere DIENSTLEISTER sind. Nichts anderes. Das soll jetzt nicht respektlos klingen aber ich lasse mir von Handwerker den ich bezahle auch nicht auf der Nase rumtanzen sondern klare Ansage und wenn das nicht fruchtet raus.
Der Unfall den ich aktuell am regulieren bin läuft übrigens ohne Polizei reine Dashcam Aufnahme und Hinzuziehung des Anwalts und eigenen Gutachter.
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