Norbert hat geschrieben: ↑Sa 19. Nov 2022, 09:30
Stivikivi hat geschrieben: ↑Sa 19. Nov 2022, 04:04
Das stimmt so nicht Norbert
ein L1E-Roller hat also ein CoC bei dem bei der Kennzeichenbeleuchtung berücksichtigt wurde, daß dieses 240 oder 250 x 130mm groß sein kann?
Warum sollte das so sein bzw. wie kommst Du darauf?
Mal abgesehen davon, daß ich das reichlich albern finde...
Gruß,
Norbert
Ich hab den Kontrast, weil ich NIU fahre.
Davon gibt es das ein und selbe Modell in 45kmh und 70km. Die COC weist nur einen stärkeren Motor etc. Aus. Licht Anlage bleibt gleich.
Da 125er nur amtlich unterwegs sein dürfen passt das mit dem Kennzeichen und der Beleuchtungsfrage.
Oder anderes Beispiel was ich auch bei der Zulassung gebracht habe da die mir auch mit den unsinnigen Ausleuchtungsgutachten kamen.
Ein 520i und ein M5 haben auch nur unterschiedliche Motoren und damit stärkere Bremsen, Luftführungen etc. Der M5 wird nun keine bessere oder andere Beleuchtungseinrichtung besitzen nur, weil er schneller ist. Im NIU Forum hatte jemand mal einen link gepostet was alles in der COC vor allem in der EU somit erfasst wird für die Freigabe. Darunter auch die Kennzeichengröße. Es wird quasi immer das „höherwertige“ genommen das heist damit das alles unten drunter mit abgebildet ist.